DGUV Information 250-422 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und -anlagen"

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Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und -anlagen"
(bisher: BGI/GUV-I 504-23d)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Mai 2009

Vorbemerkungen

Diese Handlungsanleitung basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und enthält für den Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Rechtsvorschriften1
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen2
Untersuchungsanlässe3
Grenzwerte3.1
Aufnahmewege3.2
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten4
Bemerkungen5