Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen
Die Auflistung orientiert sich am Über- bzw. Unterschreiten (Ziffer 4.1 bzw. Ziffer 4.2) einer Getreide- und Futtermittelstaubkonzentration von 4 mg/m3.
Gesundheitsstörungen bei Einwirkung einer Staubkonzentration am Arbeitsplatz können schon bei Unterschreitung von 1 mg/m3 auftreten.