DGUV Information 250-421 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Getreide- und Futtermittelstäube"

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Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition

  • Trimmarbeiten auf gekapselten Trimmfahrzeugen bzw. Flurförderzeugen

  • Aufsichtstätigkeit, Steuertätigkeit bei Schiffsentladung am Kai

  • Aufsichtstätigkeit, Steuertätigkeit bei Schüttung mit günstigen (niedrigen) Schütthöhen (z.B. am Kai)

  • Aufsichtstätigkeit, Steuertätigkeit (Steuerwarte) bei maschinellem Be- und Entladen von Flachsilos (maschinelles Rakeln)

  • Aufsichtstätigkeit, Annahmestelle (Steuerwarte) bei Be- und Entladung von LKW und Tanklastzügen (z.B. bei Anlagen mit Luftrückführung, Verwendung von Gelenkarmen, Rohr- und Schlauchverbindungen)

  • Arbeiten im Nahbereich von abgesaugten, staubdichten oder gekapselten Förderanlagen, Mischern, Sieben, Pressen

  • Arbeiten im Nahbereich von abgesaugten, staubdichten oder gekapselten Absack- oder Füllanlagen, Sackschlitzmaschinen

  • Nassmahlen, Verarbeiten von Getreide in der Stärkeherstellung

  • Reinigungs- und Wartungsarbeiten mit Staubsauger

  • Kontrolltätigkeit (außer in den unter 4.1 genannten Bereichen).