DGUV Information 250-420 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen"

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Abschnitt 3.1 - Grenzwerte

Für Tätigkeiten mit Platin als Metall in einatembarer Form liegt der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) bei 1 mg/m3 (E).

Für Tätigkeiten mit Platinverbindungen mit sensibilisierender Potenz (halogenierte Platinverbindungen) gibt es derzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).

Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.