DGUV Information 250-418 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 "Lärm"

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Abschnitt 5 - Bemerkungen

Zusätzliche Aussagen über Gesundheitsgefahren sowie Sicherheitshinweise sind enthalten in:

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrArbSchV)

Regel "Benutzung von Gehörschutz" (BGR/GUV-R 194)

Information "Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr" (BGI/GUV-I 673)

Merkblatt "Ärztliche Beratung zur Anwendung von Gehörschützern" (BGI 823)

"Gehörschutz-Informationen" (BGI/GUV-I 5024)

Berufskrankheit: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 2301 "Lärmschwerhörigkeit" der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).