DGUV Information 250-417 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 "Dimethylformamid"

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Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition

  • Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen

  • Transport und Lagerung geschlossener Gebinde

  • Laborarbeiten, sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen und Hautkontakt vermieden wird.

Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.