Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen
Transport und Lagerung geschlossener Gebinde
Laborarbeiten, sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen und Hautkontakt vermieden wird.
Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.