DGUV Information 250-417 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 "Dimethylformamid"

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Abschnitt 4.2 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition

Bei Vermeidung offenen Umgangs ist in den folgenden Beispielen nach aller Erfahrung mit keiner höheren Exposition zu rechnen.

  • Kunstlederproduktion

  • Polyacrylnitrilfaser-Industrie

  • Feinchemie/Pharmazeutika/Kosmetik

  • Kunststoffbeschichtung (Polyurethan)

  • Extraktion von Schwefel aus Gestein

  • Reinigen von Rohparaffin

  • Tank-/Behälterreinigungsanlage (Innenreinigung), sofern die Inhalte DMF enthalten

  • Anwendung Dimethylformamidhaltiger Abbeizmittel.