DGUV Information 250-416 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)"
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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Aufbereiten und Verarbeiten von Arsenverbindungen unter Staubentwicklung
Gewinnung von Nichteisenmetallen aus arsenhaltigen Erzen und sonstigen Vormaterialien
Rösten von Schwefelkies
Reparaturen oder Reinigungsarbeiten an Flugstaubanlagen, Filtern usw.
Verarbeiten von Bleikammerrückständen bei der Schwefelsäureherstellung
Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Arsen oder seine Verbindungen
Gemengemacher in Glashütten bei Verwenden von Arsen als Läuterungsmittel in nicht geschlossenen Systemen.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-416 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)"
Abschnitt 1, Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 3, 3 Untersuchungsanlässe
Abschnitt 3.1, Grenzwerte
Abschnitt 3.2, Spezifische Empfehlungen
Abschnitt 3.3, Aufnahmewege
Abschnitt 4, 4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 4.2, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Abschnitt 4.3, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Abschnitt 5, Bemerkungen