DGUV Information 250-416 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Einstufung nach TRGS 905 und Anhang I der EG-Richtlinie 67/548/EWG1

BezeichnungCAS-Nr.Einstufung/BewertungHinweise
KMRFRE
Arsentrioxid1327-53-31---
Arsenpentoxid1303-28-21---
Arsenige Säure36465-76-61---TRGS 905
Arsensäure7778-39-41---
Salze der arsenigen Säure----
Salze der Arsensäure1---
Arsen(III)chlorid7784-34-1----
K:krebserzeugend
M:erbgutverändernd
RF: fruchtbarkeitsgefährdend
RE: fruchtschädigend

Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) aus der MAK- und BAT-Werte-Liste2

Arsentrioxid
LuftProbennahmezeitpunkt: nach mehreren vorangegangenen Schichten
Arsen (mg/m3) Urin3
Arsren (μg/l)
0,0150
0,0590
0,10130

Gegebenenfalls ist auch eine Beurteilung der biologischen Grenzwerte (Biomonitoring) hilfreich bei der Entscheidung, ob weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind (siehe hierzu TRGS 903).

2Die jeweils aktuellen Fassungen der TRGS 905 und der EG-Richtlinie 67/548/EWG sind zu beachten

2Die jeweils aktuelle Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste ist zu beachten

2Durch direkte Hydrierung bestimmte flüchtige Arsenverbindung