DGUV Information 250-415 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 15 "Chrom-VI-Verbindungen"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Herstellen und Verarbeiten von Chrom-VI-Verbindungen und Zubereitungen, die Krebs erzeugende Chrom-VI-Verbindungen enthalten (insbesondere für Instandhalter, Wartungs- und Reinigungspersonal)

  • Anstricharbeiten im Spritzverfahren, soweit Anstrichstoffe mehr als 0,1 % Chrom-VI-Verbindungen enthalten

  • Thermisches Schneiden, Schweißen sowie Trockenschleifen von Werkstoffen, die mit Krebs erzeugenden Chrom-VI-haltigen Anstrichstoffen beschichtet sind

  • Lichtbogenhandschweißen von Chrom-Nickel-Stahl mit hochlegierten (≥ 5% Chrom) umhüllten Stabelektroden8

  • Entfernen Chrom-VI-haltiger Anstriche (z.B. durch Abbrennen)

  • MAG-Schweißen von Chrom-Nickel-Stahl mit hochlegiertem (≥ 5% Chrom) Fülldraht8

  • Schutzgasschweißen (MIG/MAG) von Chrom-Nickel-Stahl in engen Räumen, z.B. kleinen Kellerräumen, Stollen, Rohrleitungen, Schächten, Tanks, Kesseln und Behältern, Kofferdämmen und Doppelbodenzellen in Schiffen ohne örtliche Absaugung in ungenügend belüfteten Bereichen

  • Plasmaschmelz- oder Laserstrahlschneiden von Chrom-Nickel-Stahl (mit einem Massengehalt von 5 % oder mehr Chrom)8

  • Thermisches Spritzen (Flamm-, Lichtbogen-, Plasmaspritzen) mit hochlegierten Spritzzusatzwerkstoffen (Massengehalt von 5% oder mehr Chrom)8

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Chrom-VI-Verbindungen

  • Galvanik, Hartverchromen, insbesondere bei manuell bedienten offenen, luftbewegten Bädern9.

8BGI 593, Schadstoffe beim Schweißen und verwandten Verfahren, Bild 8-2

9BGI 790-016 BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung, Galvanotechnik und Eloxieren, Oktober 2006

siehe auch TRGS 402: "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"