DGUV Information 250-412 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 11 "Schwefelwasserstoff"
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Abschnitt 4.1 - 4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition Tätigkeiten beim Entleeren von Gruben und Tankfahrzeugen mit Jauche
Tätigkeiten in Wasseraufbereitungsanlagen, in denen sulfidhaltige Wasser anfallen
Tätigkeiten in der Gummi-, Kunststoff-, Viskose- und Zuckerindustrie
Tätigkeiten in Gaswerken, Raffinerien, Erdölgewinnungsanlagen
Tätigkeiten bei der Sulfidfällung von Metallen
Tätigkeiten beim Füllen und Drücken von Koksbatterien
Tätigkeiten in Erdgasaufbereitungsanlagen
Tätigkeiten an Erdgasleitungen (Rohgas)
Arbeiten in Biogasanlagen
Arbeiten in der Kanalisation.
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Inhaltsverzeichnis
DGUV Information 250-412 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 11 "Schwefelwasserstoff"
Abschnitt 1, 1 Rechtsvorschriften
Abschnitt 2, 2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 3, 3 Untersuchungsanlässe
Abschnitt 3.1, 3.1 Grenzwerte
Abschnitt 3.2, 3.2 Spezifische Empfehlungen
Abschnitt 3.3, 3.3 Aufnahmewege
Abschnitt 4, 4 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten
Abschnitt 4.2, 4.2 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Abschnitt 4.3, 4.3 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Abschnitt 5, 5 Bemerkungen