DGUV Information 250-411 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 "Methanol"
Abschnitt 4.3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne Exposition
Herstellen und Verarbeiten in geschlossenen Systemen
Lagern und Transport geschlossener Behälter
Tätigkeiten in räumlich abgetrennten Messwarten
Laborarbeiten (sofern mit den im Labor üblichen geringen Stoffmengen umgegangen wird)
Betanken mit Kraftstoffen für Ottomotoren.
Da es bei Arbeitsverfahren in geschlossenen Anlagen z.B. durch Alterung zu Undichtigkeiten kommen kann, sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich.