DGUV Information 250-403 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.4 "Staubbelastung"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

Branchenübergreifender Teil

  • Bohren, Schleifen, Trennen, Fräsen und vergleichbares Bearbeiten von Materialien und Produkten in Trockenverfahren in mineralischen Werkstoffen

  • Freistrahlarbeiten1

  • Tätigkeiten mit stark staubenden Materialien und Produkten wie Pulvern oder Schüttgütern (z.B. Verwiegen, Chargieren, Absacken und Abfüllen)

  • Abbruch stark staubender oder staubbehafteter Dämmstoffe wie organische/ anorganische Faserdämmstoffe, Schüttungen und dergleichen

  • Mit den vorgenannten Tätigkeiten verbundene Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten.

1Freistrahlen ist ein manuelles Strahlen, bei dem sich der Freistrahler und das Strahlgut in einem Strahlraum oder im Freien befinden. Der Freistrahler ist der Einwirkung des vom Strahlgut zurückprallenden Strahlmittels, des Trägermittels und des entwickelten Staubes unmittelbar ausgesetzt. (BGR 500)

Branchenspezifischer Teil

  1. a)

    Bereich Bau, Steine und Erden

    • Abbruch- und Stemmarbeiten (ausgenommen Maschinenführer mit überwiegender Tätigkeit in geschlossenen Kabinen)

    • Natur- und Werksteinbearbeitung in Trockenverfahren mit handgeführten Maschinen und Geräten

    • Betonsanierung und Betonbearbeitung bei Anwendung staubbelastender Verfahren und Geräte wie Schneiden, Schleifen, Meißeln, Stocken und Betonspritzen in Trockenverfahren

    • Schleiftätigkeiten bei Putz- und Stuckarbeiten

    • Schleifen bei Trockenbauarbeiten (> 30 Minuten pro Schicht)

    • Industrieofen- und Feuerungsbau sowie Schornsteinsanierung

    • Korrosionsschutzarbeiten

    • Baureinigungsarbeiten im Inneren von Gebäuden

    • Erd- und Straßenbau

      • Bodenstabilisierungen mit Kalk oder Zement

      • Fräsen von Straßenbelägen

      • Pflasterarbeiten in Verbindung mit Schneid- und Verdichtungsarbeiten

    • Trockenes Fugenschneiden und vergleichbare Schneidarbeiten

    • Putzarbeiten im Innenbereich

    • Bauarbeiten unter Tage

      • Stollen-, Tunnel-, Schacht und Kavernenarbeiten

      • Durchpressungen mit bemannten Verfahren

    • Abfüllen, Verpacken, Versand von staubenden Trockenbaustoffen wie Mörtel, Edelputz, Zement und Kalk

    • Reinigen von Fertigungsanlagen zur Herstellung von Beton oder Mörtel (als überwiegende Tätigkeit)

    • Anlagen zur Aufbereitung von Naturstein (Brech-, Klassier-, Sortieranlagen) einschließlich Verladung (nicht im Freien)

    • Mobile Baustoffrecyclinganlagen.

  2. b)

    Bereich keramische und Glas- Industrie

    • Gewinnung und Aufbereitung

      • Altanlagen der Rohstoffindustrie; z.B. Mahl- und Zerkleinerungsanlagen, Mischer, Bandförderanlagen, Abfüll- und Absackanlagen

      • Aufbereitungsanlagen (Altanlagen) der Fein- und Grobkeramik; z.B. Mahl und Zerkleinerungsanlagen, Koller, Walzwerke, Mischer, Bandförderanlagen

      • Aufbereitungsanlagen (Altanlagen) der Kalksandsteinindustrie; z.B. Mahl- und Mischanlagen, Reaktoren, Bandförderanlagen

      • Aufbereitungsanlagen (Altanlagen) der Glasindustrie

      • Offenes Lagern von trockenen Rohstoffen (Rohstoffbunker)

    • Formgebung und Nachbearbeitung

      • Pressen von Kalksandsteinen, Pressenhaus

      • Pressen von Fliesen mit Trockenmasse (Granulat)

      • Nachbearbeitung von Produkten im Trockenverfahren; z.B. Schleif- und Trennanlagen der Ziegel- und Kalksandsteinindustrie, Besandungsanlagen und nachgeschaltete Produktionsprozesse der Ziegelindustrie.

  3. c)

    Bereich Metallindustrie

    • Bauabteilung, Ausbrechen und Ausmauern von Tiegeln

    • Elektrostahlwerk/Blasstahlwerk

      • Ofenhalle/Ofenbühne

    • Eisen- und Stahlgießerei

      • Schmelzerei

      • Gießhalle

      • Putzerei

      • Zustellen von Öfen, Pfannen, Rinnen

    • Nichteisenmetallgießereien

      • Formerei

      • Gießhalle (Ausschlagen Ausleeren)

      • Putzerei.