Abschnitt 5 - Bemerkungen
Aussagen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbestfaserhaltigen Stäuben finden sich in TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen" und TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" und in der Berufsgenossenschaftlichen Information "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" (BGI 664), in denen Bestimmungen der GefStoffV im Zusammenhang mit asbestfaserhaltigem Staub allgemein erläutert bzw. konkretisiert werden.
Weitere Hinweise für nachgehende Untersuchungen finden sich unter http://www.bgetf.de/gvs/gvs_startseite.html.
Berufskrankheiten: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Nr. 4103 "Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
Nr. 4104 "Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung, in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbeststaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren"
Nr. 4105 "Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells und des Perikards".
Siehe in diesem Zusammenhang: BK-Report 1/2007 "Faserjahre".