DGUV Information 250-401 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.1 "Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub"

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Abschnitt 4.1 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

Branchenübergreifender Teil

  • Nassschneid- und Trennarbeiten von quarzhaltigen Materialien mit Wasserzuführung im Umlaufverfahren

  • Druckluft-Strahlarbeiten und Höchstdruck-Flüssigkeitsstrahlarbeiten an quarzhaltigen Materialien etc.

  • Einbringen (z.B. Vermauern, Spritzauftrag von quarzhaltigen Futtermaterialien in Kupolöfen) und Ausbrechen von quarzhaltigen feuerfesten Materialien (hier: insbesondere Silika- oder Schamottesteine) aus z.B. Öfen, Kesseln, Schmelzaggregaten oder Glaswannen

  • Brechen, Mahlen, Klassieren und nachfolgender Transport von quarzhaltigen Materialien

  • Tätigkeiten mit losen trockenen quarzhaltigen Materialien und Produkten (z.B. Verwiegen, Chargieren, Absacken und Abfüllen)

  • Arbeiten mit Quarzfeinstaubexposition in Filterkammern

  • Reinigungs- und Reparaturarbeiten mit Quarzfeinstaubexposition in engen Räumen und innerhalb von Anlagen

  • Gewinnen und Aufbereiten insbesondere im Trockenverfahren von quarzhaltigem Gestein

  • Fördern und Verpacken von getrocknetem Quarzsand und Quarzmehl

  • Tätigkeiten mit losen trockenen quarzhaltigen Materialien bei der Herstellung von Silizium-Legierungen (z.B. Ferro Silizium), Schleif-, Polier- und Scheuermitteln, Gießereihilfsmitteln, Anstrichhilfsmitteln, Dachpappen, Gummiwaren, Fertigmörtel und Fertigputz (Bautenschutzprodukte).

Branchenspezifischer Teil

  1. a)

    Bereich Bau, Steine und Erden

    • Schleifen von Estrich und Betonflächen

    • Schleif-, Schneid- (Trenn-), Schlitz- und Fräsarbeiten von quarzhaltigen Materialien mit schnell laufenden Maschinen

    • Abbrechen mineralischer Bauwerke und Bauwerkteile, insbesondere bei Verwendung von Druckluftwerkzeugen oder Elektrowerkzeugen

    • Aufbringen von Spritzbeton

    • Abschlagen von Putzen

    • Vortriebsarbeiten bei Bauarbeiten unter Tage in quarzhaltigem Gestein (Lösen, Laden und Transport).

  2. b)

    Bereich keramische und Glas-Industrie

    • Herstellen und Einlegen von Glasgemengen unter Verwendung von Quarzmehl

    • Aufbereiten und Zubereiten von quarzhaltigen keramischen Massen, z.B. von Porzellan, Fliesen, Feuerfesterzeugnissen auf Quarzbasis, Steingut, Steinzeug, Ziegeleierzeugnissen, Glasuren und Emaille

    • Pressen von Fliesen mit Trockenmasse (Granulat)

    • Nachbearbeitung von keramischen Produkten im Trockenverfahren (z.B. Schleif- und Trennanlagen)

    • Trockenes, manuelles Putzen und Schleifen von großformatiger Keramik (insbesondere Sanitärkeramik, Ofenkacheln und Großsteinzeug)

    • Herstellen von Klinkern (Besandungsanlagen und nachgeschaltete Produktionsprozesse).

  3. c)

    Metallindustrie

    Tätigkeiten in der Eisen- und Stahlindustrie wie

    • Entformen und Entkernen von Sandformen

    • Formerei unter Verwendung von Altsanden, Gussputzen von Werkstücken aus Sandformen

    • Brennschneiden von sandbehafteten Gussstücken

    • Biegen von Rohren mit Quarzsand als Füllstoff.