DGUV Information 201-029 - Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern

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Handlungsanleitung für Auswahl und Betrieb von Arbeitsplattformen an Hydraulikbaggern und Ladern
(DGUV Information 201-029)

Information

(bisher BGI/GUV-I 872)

ccc_2015_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2021

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmung2
Auswahl3
Betrieb4
Gefährdungsbeurteilung4.1
Betriebsanweisung4.2
Beauftragung und Unterweisung von Maschinenführer/Maschinenführerinnen und Plattformbediener/Plattformbedienerinnen4.3
Verhalten beim Betrieb4.4
Überwachung und Prüfung5
Anhang
PlattformA
TrägergerätB
Verbindung der Plattform mit dem TrägergerätC
KompatibilitätD
BetriebsanleitungE
Vorschriften und RegelnF

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer oder die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Sie enthalten Empfehlungen und beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, wie die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes erfüllt werden können.

Die in dieser DGUV Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen, nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zu Grunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe DIN EN ISO/IEC 17025 niedergelegten Anforderungen erfüllen.