DGUV Information 207-018 - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben

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Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben
(DGUV Information 207-018)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8703)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorwort
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten1
Klassifikation der Gefährdungsfaktoren2
Risikoeinschätzung3
Anleitung zur Auswahl von Maßnahmen4
Übersicht der Arbeitsbereiche und der Tätigkeiten5
Arbeitsmittel und Prüffristen nach Arbeitsbereichen6

Vorwort

Wozu dient der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog?

Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert. Sofern die ermittelten Gefährdungen nicht durch technische Maßnahmen beseitigt werden können, müssen die notwendigen organisatorischen oder personenbezogenen Schutzmaßnahmen in Betriebsanweisungen und Unterweisungen vermittelt werden.

In der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eigenverantwortlich Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der verwendeten Arbeitsmittel fest (BetrSichV). Zur Festlegung können sie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften heranziehen. Weitere Hinweise befinden sich in den technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe/Biostoffe/Arbeitsstätten etc., in den Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und in Herstellerinformationen. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen (BetrSichV).

Empfehlungen zu baulichen Einrichtungen zum Gewährleisten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind in der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" enthalten.

Wie ist der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog aufgebaut?

Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert und basiert auf einer Systematik der Gefährdungen.

Neben der Beschreibung von Gefährdungen gibt der Katalog für die einzelnen Arbeitsbereiche Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften.

Die Spalte "Risiko" bietet die Möglichkeit, das Ergebnis Ihrer Risikoeinschätzung zu dokumentieren. In der Spalte "Handlungsbedarf" können Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht.

Weiterhin werden beispielhafte Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge "technisch - organisatorisch - personenbezogen" festzulegen.

Der Anwender oder die Anwenderin kann in der Spalte "bearbeitende/beratende Person" dokumentieren, wer für das Umsetzen der festgelegten Maßnahme verantwortlich ist oder zur Beratung hinzugezogen werden soll. In der Spalte "Termin/erledigt" können in Abhängigkeit des identifizierten Risikos die Frist zur Umsetzung der Maßnahme festgelegt und die erfolgte Umsetzung dokumentiert werden. In der Spalte "wirksam" kann das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle dokumentiert werden.

Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf. Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber oder Arbeitgeberin für das jeweilige Unternehmen bestehen.

Prüfen Sie dabei auch, ob psychische Belastungen durch Tätigkeitsanforderungen entstehen können. Hilfestellung hierzu bietet u.a. die DGUV Information 206-007 "So geht‘s mit Ideen-Treffen".

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