DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen

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Abschnitt 4 - Können bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen zusätzliche Belastungen bei der Arbeit verursachen?

Die Arbeit an einem Fahrerarbeitsplatz findet nicht isoliert von der äußeren Umwelt statt und lässt sich daher auch nicht auf die reine Fahrtätigkeit reduzieren. Sie ist vielmehr eingebettet in ein komplexes Arbeitssystem mit vielfältigen Anforderungen und äußere Bedingungen. Hierzu gehören z.B.

  • Nebentätigkeiten wie die Hilfestellung für schwerbehinderten Personen durch den Busfahrer im Personenverkehr, die Beförderung von Materialeinheiten von Hand durch den Transportfahrer im Warenumschlag,

  • ungünstige Arbeitsumgebung durch Lärm, Staub oder extreme klimatische Bedingungen,

  • ungünstige Gegebenheiten in der Unternehmensorganisation wie mangelnde Kommunikation der Fahrer untereinander oder mit ihren Vorgesetzten.

Ein für die Unterstützung der Fahrtätigkeit oder die Erfüllung von sekundären Aufgaben eingesetztes Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz kann direkt oder indirekt zusätzliche Belastungen für den Fahrer verursachen:

Direkte zusätzliche Belastungen sind dabei solche, die im Bildschirmgerät bzw. dem dahinterliegenden System selbst begründet sind. Hierzu zählen neben den rein ergonomischen Belastungen (z.B. spiegelnde Bildschirmoberflächen, nicht einwandfrei bedienbare Tasten, wenig anwendungsfreundliche Bedieneroberflächen, ungünstige Zwangshaltungen bei der Bedienung) auch Faktoren wie z.B. längeres Warten auf eine Reaktion des Bildschirmgeräts auf eine erfolgten Eingabe, unvollständige Informationen durch das Bildschirmgerät über auszuführende Aktionen oder auch unvorhergesehene Systemabstürze oder unverständliche Fehlermeldungen.

Indirekte zusätzliche Belastungen können sich dagegen aus der Interaktion des Fahrers mit dem Bildschirmgerät unter weiteren Randbedingungen, wie sie beispielsweise oben aufgeführt wurden, ergeben. So kann beispielsweise die Notwendigkeit mit dem Bildschirmgerät zu interagieren

  • in kritischen Verkehrssituationen zu zusätzlichen gefährlichen Situationen bis hin zu Unfällen führen,

  • den Fahrer in einer kalten Arbeitsumgebung (z.B. Kühlhaus, Freifläche im Winter) zwingen, sein Handschuhe auszuziehen, wenn eine Bedienung des Bildschirmgerätes mit Handschuhen nicht möglich ist,

  • zusätzliche Handlungen erfordern, die den ohnehin möglicherweise schon vorhandenen Zeitdruck noch verstärken, da während der Interaktion mit dem Bildschirmgerät die Fahrtätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden kann,

  • unter Umständen sogar schlichtweg zum Scheitern der geplanten Arbeitshandlung führen, wenn notwendige Schulungen, Einweisungen oder ein Erfahrungsaustausch nicht in ausreichendem Maße stattgefunden haben.

Ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz kann daher eine weitere Quelle zusätzlicher Belastungen des Fahrers mit negativen Beanspruchungsfolgen, vor allem Unfall- und Gesundheitsgefahren, darstellen.

Im Folgenden sollen nur noch diese durch ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz direkt oder indirekt verursachten oder damit in Zusammenhang stehenden zusätzlichen Belastungen betrachtet werden.

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Abb. 4. Typischer Einsatz mobiler IT an Staplerfahrzeugen