DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.3 - Hinweise zu personenbezogenen Maßnahmen (P)

Die unten aufgeführten Maßnahmen werden üblicherweise zu den "organisatorischen Maßnahmen" gezählt, weil sie betrieblich organisiert werden. Sie beziehen sich jedoch unmittelbar auf die Qualifizierung und Handlungskompetenz der Beschäftigten. Deshalb sind sie hier unter "personbezogenen Maßnahmen" eingeordnet.

6.3.1
Schulung/Einweisung

Ein Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz ist ein Arbeitsmittel, der Fahrer muss daher mit dem sachgerechten Gebrauch dieses Arbeitsmittels ausreichend vertraut sein. Hierfür sind geeignete Maßnahmen der Kompetenzbildung vorzusehen. Dies können sein:

  • Ausführliche Schulung,

  • Kurze Einweisung,

  • Praktische Übungen.

Welche der Maßnahmen in welchem Umfang jeweils angemessen ist, hängt von der Komplexität und dem Anwendungsbereich des Bildschirmgerätes ab. Ggf. ist eine Kombination aus mehreren Maßnahmen sinnvoll.

6.3.1
Umfassende Handlungskompetenz

Belastungen können nicht nur durch ein Arbeitsmittel wie das Bildschirmgerät am Fahrerarbeitsplatz selbst verursacht werden, sondern auch dann, wenn dieses Arbeitsmittel, z.B. aufgrund einer Störung, plötzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Der gewohnte Arbeitsablauf ist in einer solchen Situation u.U. erheblich gestört, was zu vermeidbaren Stress führen kann. Der Fahrer muss daher in die Lage versetzt werden, in einer solchen Situation angemessen handlungsfähig zu sein. Folgende Kompetenzbildungsmaßnahmen werden daher als generelle Gestaltungsmaßnahmen empfohlen:

  • Umgang mit Systemstörungen

    Der Fahrer muss wissen, wie er im Falle einer Störung des Bildschirmgerätes oder des Systems mit dieser umgehen soll. Hier sind entsprechende Unterweisungen bzw. Schulungen vonnöten, die beispielsweise Sofort- oder. Selbsthilfemöglichkeiten (z.B. An-/Ausschalten, Reset-Taste), Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Werkstatt oder der System-Hotline (z.B. Rufnummer, Standort etc.) sowie Wege zur "Umschaltung" auf einen Arbeitsablauf ohne System (z.B. Benachrichtigung der Disposition, Wiedereinstieg in das System nach Behebung der Störung) umfassen sollten. Werden im Falle einer Störung des Bildschirmgerätes weitere von Dritten auszuführende Arbeitsabläufe benötigt, so müssen diese zuvor entsprechend definiert worden sein.

  • Arbeitsablauf ohne Bildschirmgerät

    Der Fahrer muss im Falle einer Störung bzw. eines Ausfalls des Bildschirmgeräts wissen, wie er seinen Arbeitsablauf auch ohne das Bildschirmgerät durchführen kann. Für diesen Fall muss vorher ein entsprechender Arbeitsablauf definiert worden sein. Hierbei kann es sich entweder um den "alten" Arbeitsablauf, wie er vor Einführung des Bildschirmgerätes durchgeführt wurde, handeln oder um einen neu zu entwerfenden Ersatzarbeitsablauf. In beiden Fällen soll der Fahrer in der Durchführung dieses alternativen Arbeitsablaufs unterwiesen oder geschult werden und diesen nach Möglichkeit auch probeweise praktisch durchführen. Bei geschäfts- oder sicherheitskritischen Arbeitsabläufen, die mit Hilfe des Bildschirmgerätes durchgeführt werden (z.B. Kühlwarentransporte, Notarzt- und Feuerwehreinsätze) sollten für den Fall eines Ausfalls des Bildschirmgerätes bzw. Totalausfall des Systems zusätzlich Notfallübungen in der Durchführung des alternativen Arbeitsablauf durchgeführt werden.

Unabhängig von Störungen des Bildschirmgerätes sollte der Fahrer wissen, wie sein Arbeitsablauf in das umgebende System eingebettet ist. Dazu zählen u.a. Kenntnisse über

  • Verbindungen zu anderen Arbeitsabläufen insbesondere hinsichtlich der Weiterbearbeitung der eigenen Arbeitsergebnisse und dem Zustandekommen der eigenen Arbeitsobjekte,

  • grundsätzliche Abläufe im informationstechnischen Gesamtsystem, dessen einer Teil das eigene Bildschirmgerät ist,

  • Auswirkungen eines eigenen, nicht system-konformen Arbeitens mit dem Bildschirmgerät, wie z.B. die Konsequenzen von Fehleingaben auf die Arbeitsbelastung von Kollegen oder auf kundenwahrnehmbare Effekte.

Hierzu sollten generell ebenfalls entsprechende Unterweisungen oder Schulungen durchgeführt werden.