Abschnitt 3.2 - 3.2 Körperliche Eignung
Die körperliche Eignung zur Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr kann z. B. durch eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" nachgewiesen werden.