Abschnitt 3.1 - 3.1 Fachliche Eignung
Arbeiten an Funkstandorten setzen die Fähigkeit voraus, Gefahren zu erkennen und zu bewerten, um Gefährdungen zu vermeiden.
Folgende Gefahren können u.a. auftreten:
Absturzkante
Gefährdung durch Absturz besteht in der Regel wenn:
die Absturzhöhe größer 1 m
und
der Abstand zur Absturzkante kleiner 2 m oder die Neigung der Dachfläche größer 20 ° ist.
Elektromagnetische Felder mit erhöhter Exposition
Elektrischer Strom
Unzuträgliche Witterung
Verunreinigungen und Ablagerungen, z. B. Vogelkot, Schimmel
Explosion
Vergiftung, z. B. Begasung in Silos
Lärm (Glockengeläut)
Bei Arbeiten, die die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erfordern, sind zusätzliche Qualifikationen notwendig:
Ausbildung zum Ersthelfer
Ausbildung zum Einsatz von PSAgA und zu Rettungsmaßnahmen an hochgelegenen Arbeitsplätzen (mind. 16 Einheiten à 45 min)
Lehrgangsinhalte:
Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Regelwerke)
Gefahren an Antennenträgern
Benutzung von Sicherheitseinrichtungen
EMF-Schutzkonzept
Arbeitsmedizinische Aspekte
PSAgA: Funktionsweise und Handhabung
Richtiges Anschlagen und Steigen
Funktion und Wirkungsweise von Sicherheitseinrichtungen
Verhalten bei Notfällen
Rettung von Personen, die durch PSAgA aufgefangen wurden.
Zum Erhalt der fachlichen Eignung ist die jährliche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Unterweisung erforderlich (siehe Abschnitt 9). Eine Ausbildung zur Sachkunde für die Prüfung von PSAgA ist empfehlenswert.