DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 3.1 - 3.1 Fachliche Eignung

Arbeiten an Funkstandorten setzen die Fähigkeit voraus, Gefahren zu erkennen und zu bewerten, um Gefährdungen zu vermeiden.

Folgende Gefahren können u.a. auftreten:

  • Absturzkante

    Gefährdung durch Absturz besteht in der Regel wenn:

    • die Absturzhöhe größer 1 m

      und

    • der Abstand zur Absturzkante kleiner 2 m oder die Neigung der Dachfläche größer 20 ° ist.

  • Elektromagnetische Felder mit erhöhter Exposition

  • Elektrischer Strom

  • Unzuträgliche Witterung

  • Verunreinigungen und Ablagerungen, z. B. Vogelkot, Schimmel

  • Explosion

  • Vergiftung, z. B. Begasung in Silos

  • Lärm (Glockengeläut)

Bei Arbeiten, die die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erfordern, sind zusätzliche Qualifikationen notwendig:

  • Ausbildung zum Ersthelfer

  • Ausbildung zum Einsatz von PSAgA und zu Rettungsmaßnahmen an hochgelegenen Arbeitsplätzen (mind. 16 Einheiten à 45 min)

    Lehrgangsinhalte:

    • Arbeitssicherheitsbestimmungen beim Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen (Regelwerke)

    • Gefahren an Antennenträgern

    • Benutzung von Sicherheitseinrichtungen

    • EMF-Schutzkonzept

    • Arbeitsmedizinische Aspekte

    • PSAgA: Funktionsweise und Handhabung

    • Richtiges Anschlagen und Steigen

    • Funktion und Wirkungsweise von Sicherheitseinrichtungen

    • Verhalten bei Notfällen

    • Rettung von Personen, die durch PSAgA aufgefangen wurden.

Zum Erhalt der fachlichen Eignung ist die jährliche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Unterweisung erforderlich (siehe Abschnitt 9). Eine Ausbildung zur Sachkunde für die Prüfung von PSAgA ist empfehlenswert.