DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 17.5 - 17.5 Arbeiten auf Schornsteinen

Bei Funkstandorten an Schornsteinen können Gefährdungen durch den Austritt von Rauche, Gasen, Dämpfen und Stäuben entstehen. Wenn der Arbeitsbereich durch die genannten Gefahren beeinträchtigt wird, dürfen die Arbeiten nicht aufgenommen werden bzw. sind unverzüglich einzustellen. Der Arbeitsbereich ist zu verlassen. Das Gleiche gilt bei Arbeiten in der Nähe von Schornsteinen auf Dächern.

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Abb. 22 Funkanlagen auf Schornstein