DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 17.3 - 17.3 Herabfallende Gegenstände

Bei Arbeiten an übereinander liegenden Stellen an Antennentragwerken sind Verletzungen durch herabfallendes Werkzeug oder Material (auch Eisabfall) zu verhindern.

Werkzeuge sind gegen Herabfallen gesichert zu verwahren. Gegenstände dürfen nicht zu- und abgeworfen werden.

Beschäftigte dürfen sich nicht im Fallbereich von Gegenständen (Gefahrbereich) aufhalten.

Der Gefahrbereich für Antennentragwerke wird entsprechend Tabelle 4 festgelegt

Jeweilige Höhe h der baulichen Anlage (m)Erforderlicher Radius abhängig von hErforderlicher Mindestradius in m
bis 20-5,00
über 20 bis 60h/58,00
über 60 bis 100h/512,50
über 100 bis 150h/620,00
über 150 bis 200h/725,00
über 200h/830,00

Wenn der erforderliche Sicherheitsradius um den Antennenträger nicht gewährleistet werden kann, sind andere Maßnahmen zu treffen, z. B. Montage von Auffangnetzen.