DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 17.1 - 17 Besondere Gefährdungen
17.1 Kirchenglocken

Bei Funkstandorten in Kirchtürmen bestehen Gefährdungen durch

  • bewegte mechanische Teile, z. B. schwingende Glocken

  • Lärm

Vor dem Besteigen ist die Glockenanlage (Schlag- und Läutwerk) auszuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern (z. B. abschließbarer Hauptschalter nach DIN EN 60947-1).

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Abb. 18 Arbeiten an einer Funkantenne in der Glockenstube

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Abb. 19 abschließbarer Hauptschalter nach DIN EN 60947-1