DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 12 - 12 Alleinarbeit

Alleinarbeit an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist nur dann zulässig, wenn:

  • diese außerhalb von absturzgefährdeten Bereichen (Abstand zu ungesicherten Absturzkanten größer 2 m) durchgeführt wird,

    oder

  • die PSAgA in Rückhaltefunktion benutzt wird und bei maximaler Länge des Verbindungsmittels ein Sturz in den Auffanggurt ausgeschlossen ist.

Arbeiten unter Spannung an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind grundsätzlich nicht allein durchzuführen.

ccc_2009_12.jpg

Abb. 11 PSAgA in Rückhaltefunktion