Abschnitt 11 - 11 Erstbesichtigung bei Planung/Erkundung
Bei der Beurteilung und Besichtigung eventuell in Frage kommender Funkstandorte darf im Einzelfall auf die Anwendung von PSAgA nur dann verzichtet werden, wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zulassen.
Voraussetzung dafür ist:
die Arbeiten werden von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt,
der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt
und
die Absturzkante ist für die Beschäftigten deutlich erkennbar.