DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 11 - 11 Erstbesichtigung bei Planung/Erkundung

Bei der Beurteilung und Besichtigung eventuell in Frage kommender Funkstandorte darf im Einzelfall auf die Anwendung von PSAgA nur dann verzichtet werden, wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zulassen.

Voraussetzung dafür ist:

  • die Arbeiten werden von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt,

  • der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin hat für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt

    und

  • die Absturzkante ist für die Beschäftigten deutlich erkennbar.