DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 9 - 9 Unterweisung

Die Beschäftigten, die Tätigkeiten mit höhenbedingten Gefährdungen durchführen, werden vor der ersten Arbeitsaufnahme und danach jährlich unterwiesen. Die Unterweisungen beinhalten einen theoretischen und praktischen Teil.

Unterweisungsinhalte können z. B. sein:

  • Umgang und Pflege der PSA

  • Sicheres Arbeiten und Rettungsmaßnahmen auf hochgelegenen Arbeitsplätzen

  • Verkehrssicherungspflicht

Beschäftigte, die Arbeiten an Funkstandorten durchführen, werden über Gefahren durch EMF unterwiesen.

Unterweisungsinhalte können z. B. sein:

  • Wirkung von EMF

  • Auftreten von EMF

  • Schutz vor EMF

Die Unterweisungen werden dokumentiert.

Beispiel für eine Unterweisungsdokumentation siehe Anhang 2.