DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 8.1 - 8 Elektromagnetische Felder (EMF)
8.1 Allgemeines

Folgende Sendeanlagen können an Funkstandorten im Einsatz sein:

  • Langwellensender,

  • Mittelwellensender,

  • Kurzwellensender,

  • Ultrakurzwellensender,

  • Mobilfunkanlagen,

  • Fernsehsender,

  • DVB Sender (Digital Video Broadcasting; Digitaler Videorundfunk),

  • DAB Sender (Digital Audio Broadcasting; Digitalradio),

  • Richtfunkanlagen,

  • sonstige Sender.

Die Sendeanlagen haben ein breites Frequenzspektrum, das von 77,5 kHz (Langwellensender) bis zu 40 GHz (Richtfunksender) reicht. Auch die Leistung der Sender ist sehr unterschiedlich.

Um die Gefährdungen durch EMF beurteilen zu können, sind Festlegungen getroffen worden, bei deren Einhaltung nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand Tätigkeiten sicher und ohne wesentliche Belästigung ausgeübt werden können (Grenzwerte siehe Auszug aus der DGUV Vorschrift 15/16 - Anhang 3).

Die Festlegungen beziehen sich auf:

  • grundlegende Regelungen,

  • zulässige Werte zur Bewertung von Expositionen,

  • Mess- und Bewertungsverfahren

    und

  • Sonderfestlegungen für spezielle Anlagen.

Zusammengefasst sind die wichtigsten Punkte für Funkstandorte:

Maßnahmen zur Verhinderung von unzulässigen Expositionen durch Elektromagnetische Felder

An Funkstandorten sind die Expositionsbereiche zu ermitteln. Dies erfolgt durch die Unternehmerin oder den Unternehmer.

Die Bereiche erhöhter Exposition und Gefahrenbereiche sind gekennzeichnet (Abbildung 6) und abgegrenzt. Sie dürfen erst nach erwiesener Leistungsreduzierung oder Abschaltung betreten werden. Auf eine Abgrenzung kann verzichtet werden, wenn der Bereich nur Befugten zugänglich ist. In der Praxis hat sich bewährt, vor und während der Arbeiten die Leistungsreduzierung oder Abschaltung durch einen EMF-Indikatorzu überwachen.

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Abb. 6 Warnzeichen W006 "Warnung vor elektromagnetischem Feld"

Betriebsanweisungen

Die Unternehmerin oder der Unternehmer erstellt für seine Beschäftigten Betriebsanweisungen. Dort sind die grundsätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen aufgeführt.

Zusätzlich sind Informationen zu den besonderen örtlichen Gegebenheiten und Gefahren in verständlicher Form zur Verfugung zu stellen. Bewährt haben sich Informationen in Form einer Zugangsregelung und einer Stationsmappe.

Musterbetriebsanweisung siehe Anhang 1.