DGUV Information 203-060 - Arbeiten an Funkstandorten

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Hinweise zur Rettung

Eine Person, die durch PSAgA aufgefangen wurde, muss mit geeigneten Maßnahmen unverzüglich gerettet werden. Durch längeres, bewegungsloses Hängen im Auffanggurt können Gesundheitsgefahren auftreten.

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Abb. 3 Person in Kauerstellung

Achtung: Das Hängen im Auffanggurt sollte so schnell wie möglich beendet werden.

Bei längerem bewegungslosen Hängen im Auffanggurt besteht die Gefahr des Hängetraumas (orthostatischer Schock), da der Blutrückstrom aus den Beinen behindert wird.

Durch sofortige Flachlagerung oder Schocklage besteht akute Lebensgefahr infolge Herzüberlastung bzw. Nierenversagen durch plötzlichen Rückfluss von sauerstoffarmem, stoffwechselproduktreichem, viskositätsverändertem Blut.

Ist die Person nach der Rettung ansprechbar, sollte sie in eine Kauerstellung bzw. Oberkörperhochlagerung gebracht werden. Die Überführung in eine flache Lage darf nur allmählich geschehen. Es ist eine ständige Überwachung der Atmung und des Kreislaufs erforderlich.

Ist die gerettete Person bewusstlos, aber atmet normal, ist die stabile Seitenlage mit möglichst erhöhtem Oberkörper herzustellen. Die Vitalfunktionen sind in kurzen Abständen zu kontrollieren.

Ist die gerettete Person bewusstlos und hat keine normale Atmung, so sind die üblichen Maßnahmen der Wiederbelebung durchzuführen (30 × Herzdruckmassage im Wechsel mit 2 × Beatmen).

Der bzw. die Betroffene muss in ein Krankenhaus eingewiesen werden.

Ausführliche Informationen zum Thema Hängetrauma können der DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe-Notfallsituation: Hängetrauma" entnommen werden.