DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

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Abschnitt 3.4 - 3.4 Einrichtung zur Programmerhaltung

Damit der Spieler nach der Beseitigung einer Störung (z. B. Seilverwicklung) das Spiel an der Stelle fortsetzen kann, an der er es unterbrechen musste, muss jede Stellmaschine mit einer Einrichtung zur Programmerhaltung ausgestattet sein. Die Abb. 14 ("Stopp-Schalter") zeigt eine solche Einrichtung. Ein Schild muss zusätzlich auf diese Einrichtung hinweisen.

1Hauptschalter
2Einrichtung zur Programmerhaltung: "Stopp-Schalter"
ccc_2007_as_16.jpg

Abb. 14
Hauptschalter und Einrichtung zur Programmerhaltung

Vor der Störungsbeseitigung müssen Sie diesen Schalter ("Stopp-Schalter") oder vergleichbare Einrichtungen betätigen.