DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

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Abschnitt 2 - 2 Wozu diese Information?

In Ihrem Unternehmen treten Gefährdungen auf, die Sie erkennen und abwenden müssen. Hierfür gibt es Vorschriften, die verbindlich für Sie gelten. Diese Vorschriften sind auf Grund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst. Unternehmerinnen und Unternehmer sind daher oft unsicher, welche Vorschriften gelten, wo diese zu finden und wie sie konkret anzuwenden sind. Genau da setzt diese DGUV Information an: Mit diesem Medium möchten wir Ihnen die Handlungssicherheit geben, die Sie benötigen, um in Ihrem Unternehmensalltag auf der sicheren Seite zu stehen.

Die Gliederung orientiert sich dabei an den typischen Arbeitsabläufen der Maschinen und Einrichtungen. Informationen über allgemeine Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für Ihre Kegel- bzw. Bowlinganlage finden Sie im Abschnitt "Was gilt immer?". Diese Zusammenstellung leicht verständlicher Tipps wird ergänzt durch entsprechende Hinweise auf die geltenden Rechtsgrundlagen.

Bei Kegel- und Bowlinganlagen werden verschiedene Maschinen (z. B. Stellmaschinen, Ballheber, Bumper) eingesetzt, die jeweils einzeln bzw. als Gesamtanlage mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein müssen (ab Baujahr 1995). Mit dieser europaeinheitlichen Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass er alle relevanten Vorschriften beim Bau der Maschine eingehalten hat. Zum sicheren Betreiben der Maschine müssen Sie und Ihre Beschäftigten noch die Hinweise der Bedienungsanleitung beachten.