DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

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Abschnitt 6.5 - 6.5 Auswahl der Schutzeinrichtungen

Bei der Wahl der angemessenen Lösungen sind folgende Grundsätze anzuwenden, und zwar in der angegebenen Reihenfolge:

  1. 1.

    Beseitigung oder Minimierung der Gefährdungen (z. B. Begrenzen von Kräften, die auf Personen einwirken können),

  2. 2.

    Ergreifen von notwendigen Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren (z. B. Einbau von verschraubten oder von beweglichen, mit dem Antrieb elektrisch verriegelten Verdeckungen),

  3. 3.

    Unterrichtung der Benutzer über die Restgefahren, weil die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sein können (z. B. durch Hinweisschilder).

Die Praxis hat gezeigt, dass die alleinige Abschaltung der Anlage keine ausreichende Schutzmaßnahme darstellt. In Bereichen, in denen häufig Eingriffe erforderlich sind, sind bewegliche Schutzeinrichtungen (z. B. mit dem Antrieb elektrisch verriegelte Einrichtungen) zu verwenden. Häufige Eingriffe sind in den Bereichen zu erwarten, in denen wiederholte Störungen (z. B. Ball- bzw. Pinstau) auftreten können.

Verschraubte Einrichtungen sind in Bereichen hoher Störanfälligkeit - auf Grund des hohen Zeitaufwandes bei der Demontage bzw. Montage - ungeeignet, da das Risiko besteht, dass die Einrichtungen nicht nach jeder Demontage wieder befestigt werden.