Abschnitt 6.4 - 6.4 Arbeiten an Stellmaschinen
Der Zugang zur Stellmaschine darf nur über die dafür ausgewiesenen Wege erfolgen. Der Zugang zur Stellmaschine durch die Wurföffnung ist kein ausgewiesener Weg.
Der Zugang zur Stellmaschine muss ohne Überqueren einer anderen Bahn möglich sein. Die in der Praxis bewährte Lösung für den vorderen Bereich von z. B. seillosen Stellmaschinen ist
ein ausreichend bemessener, rutschfester Laufsteg (mindestens 50 cm breit) quer über alle und oberhalb aller Bahnen (Abb. 47) oder
hochklappbare bzw. hochschiebbare Masken (Abb. 48).
1 | Laufsteg |
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Abb. 47
Laufsteg im vorderen Bereich der Stellmaschinen
1 | Maske |
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Abb. 48
Hochgeklappte Maske
Starten Sie eine Stellmaschine erst dann wieder, wenn Sie überprüft haben, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.
Wenn Sie sich bei Arbeiten an Stellmaschinen auf der Kugel- bzw. Balllauffläche oder Kegel- bzw. Pinstellfläche befinden, muss der Einlauf einer Kugel bzw. eines Balles verhindert sein. Den Einlauf vermeiden Sie z. B. durch Maßnahmen wie
Aufstellung eines Prallschutzes unter der Maske (Abb. 49, 50),
abgesenkten Abräumer bei seillosen Stellmaschinen.
Abb. 49
Personenschutz durch arretierten Prallschutz
Abb. 50
Personenschutz durch arretierten Prallschutz
Auch das Aufstellen eines Verbotszeichens im Kugel- oder Ballaufsetzbereich kann hilfreich sein. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Schulung durchlaufen haben.