DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.4 - 6.4 Arbeiten an Stellmaschinen

Der Zugang zur Stellmaschine darf nur über die dafür ausgewiesenen Wege erfolgen. Der Zugang zur Stellmaschine durch die Wurföffnung ist kein ausgewiesener Weg.

Der Zugang zur Stellmaschine muss ohne Überqueren einer anderen Bahn möglich sein. Die in der Praxis bewährte Lösung für den vorderen Bereich von z. B. seillosen Stellmaschinen ist

  • ein ausreichend bemessener, rutschfester Laufsteg (mindestens 50 cm breit) quer über alle und oberhalb aller Bahnen (Abb. 47) oder

  • hochklappbare bzw. hochschiebbare Masken (Abb. 48).

1Laufsteg
ccc_2007_as_52.jpg

Abb. 47
Laufsteg im vorderen Bereich der Stellmaschinen

1Maske
ccc_2007_as_53.jpg

Abb. 48
Hochgeklappte Maske

Starten Sie eine Stellmaschine erst dann wieder, wenn Sie überprüft haben, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält.

Wenn Sie sich bei Arbeiten an Stellmaschinen auf der Kugel- bzw. Balllauffläche oder Kegel- bzw. Pinstellfläche befinden, muss der Einlauf einer Kugel bzw. eines Balles verhindert sein. Den Einlauf vermeiden Sie z. B. durch Maßnahmen wie

  • Aufstellung eines Prallschutzes unter der Maske (Abb. 49, 50),

  • abgesenkten Abräumer bei seillosen Stellmaschinen.

ccc_2007_as_54.jpg

Abb. 49
Personenschutz durch arretierten Prallschutz

ccc_2007_as_55.jpg

Abb. 50
Personenschutz durch arretierten Prallschutz

Auch das Aufstellen eines Verbotszeichens im Kugel- oder Ballaufsetzbereich kann hilfreich sein. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Schulung durchlaufen haben.