DGUV Information 210-005 - Kegel- und Bowlinganlagen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Bahnpflege

Wird die Bahnpflege mit Pflegemitteln durchgeführt, die als gesundheitsgefährlich eingestuft sind, muss Ihr Personal die Bahnpflege unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen durchführen. Gesundheitsgefährlich sind Pflegemittel mit z. B. reizenden oder ätzenden Eigenschaften. Schutzmaßnahmen sind persönliche Schutzausrüstungen, wie z. B. Schutzhandschuhe, sowie Hautschutzmittel, ergänzt durch Hautreinigungs- und Hautpflegemittel.

Die geeigneten Schutzmaßnahmen können Sie dem Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Pflegemittels, das der Hersteller zur Verfügung stellen muss, und der Bedienungsanleitung des Herstellers entnehmen.

Prüfen Sie, ob die Maschine zur Bahnpflege (Beölungsmaschine) kippsicher aufbewahrt ist (Abb. 45). Ist das nicht der Fall, sichern Sie die Maschine gegen Umfallen, z. B. mittels Ketten.

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Abb. 45
Nicht gesicherte, hochkant stehende Maschine zur Bahnpflege

Es empfiehlt sich, für das Umlegen und Aufrichten Ihrer Beölungsmaschine Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen (Abb. 46).

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Abb. 46
Hilfsmittel (Hebezug) zum Positionieren von Beölungsmaschinen

Arbeitet Ihre Beölungsmaschine ohne Aufsicht (der Antrieb erfolgt kabellos über einen Akku), muss sie über eine Abschalteinrichtung verfügen, die bei Aufprallkräften von mehr als 75 N wirksam wird, z. B. wenn sie gegen eine Person fährt.