Abschnitt 6.2 - 6.2 Unterweisung des Personals
Damit Ihr Personal alle Arbeiten an Stellmaschinen fachgerecht und sicher durchführen kann, muss es über die Gefährdungen und über die Maßnahmen zu deren Verhütung informiert werden. Nutzen Sie hierzu die Betriebsanweisung gemäß Anhang 3. Die Unterweisung muss vor erstmaligem Arbeitsbeginn, bei Bedarf und mindestens einmal jährlich erfolgen. Sie muss dokumentiert werden. Ein Muster-Unterweisungsnachweis ist unter www.bgn-branchenwissen.de verfügbar.