DGUV Information 213-040 - Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

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Anhang 1 - Glossar (Begriffe und Abkürzungen)

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.
BetriebsanweisungDie Arbeitgebenden haben eine Betriebsanweisung zu erstellen, in der die beim Umgang mit Gefahrstoffen auftretenden Gefahren für Mensch und Umwelt sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden; auf die sachgerechte Entsorgung entstehender gefährlicher Abfälle (einschließlich Reststoffe) ist hinzuweisen. Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte bekannt zu machen. In der Betriebsanweisung sind auch Anweisungen über das Verhalten im Gefahrfall und über die Erste Hilfe zu treffen.
Befähigte PersonBefähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fach-Kenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt. Siehe Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen".
BereithaltungAls Bereithaltung gilt, wenn gefüllte ortsbewegliche Druckgasbehälter an den zur Entnahme vorgesehenen Stellen als Reservebehälter an Entnahmeeinrichtungen angeschlossen sind (Ventil des ortsbeweglichen Druckgasbehälters ist noch geschlossen) oder zum baldigen Anschluss aufgestellt sind, soweit dies für den Fortgang der Arbeiten erforderlich ist oder wenn ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Füllen bereitgestellt werden.
CAS-NummerIdentifikationsnummer des "Chemical Abstracts Service"
Chlorgasausbruch *Bei Verwendung von Chlorgas das Freiwerden größerer Chlorgasmengen. Ein Chlorgasausbruch kann z. B. bei Undichtigkeiten an der Chlorungseinrichtung auftreten.
Chlorgasaustritt *Bei Verwendung von Chlorgas das unbeabsichtigte Freiwerden geringer Chlorgasmengen. Ein Chlorgasaustritt kann z. B. beim Flaschenwechsel auftreten.
Chlorgasbehälter *Obergriff für Chlorgasflaschen und Chlorgasfässer
Chlorgasbeseitigungseinrichtung *Einrichtung, die im Falle eines Chlorgasausbruchs bei Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas das austretende Chlorgas sicher und wirksam beseitigt.
Chlorgasführende Teile von Chlorungseinrichtungen *Teile einer Chlorungseinrichtung unter Verwendung von Chlorgas, aus denen bedingt durch den Überdruck beim Öffnen oder bei Leckagen Chlorgas entweichen kann.
Chlorgasräume *Räume, in denen sich chlorgasführende Teile von Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas befinden und Chlorgasbehälter verwendet werden.
Chlorung *Chlorung im Sinne der DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" ist der Zusatz von Chlorungschemikalien in Wasser zum Zwecke der Desinfektion sowie der Oxidation von schädlichen oder störenden Wasserinhaltsstoffen.
Chlorungschemikalien *Gase, Feststoffe oder Lösungen, die bei Zugabe in Wasser oder durch Umsetzung mit anderen Chemikalien desinfizierend wirkende Chlorverbindungen freisetzen.
Zu den Chlorungschemikalien gehören z. B. Chlorgas, Natriumhypochloritlösung, Calciumhypochlorit, Natriumchlorit und Trichlorisocyanursäure. Die im Wasser wirksamen Chlorverbindungen sind hypochlorige Säure und Chlordioxid.
Chlorungseinrichtungen *Zusammenschluss verfahrenstechnischer Einrichtungen, die zur Chlorung von Wasser verwendet werden.
  • Zu einer Chlorungseinrichtung gehören insbesondere:

  • In Gebrauch befindliche Behälter für Chemikalien und Chlor, z. B. Chlorgasbehälter,

  • Geräte zur Erzeugung chlorhaltiger Lösungen,

  • Misch-, Absperr-, Regel-, Dosier-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen,

  • Leitungen.

Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas *Einrichtungen, bei denen Chlor verwendet wird.
DichteVerhältnis der Masse eines gasförmigen, flüssigen oder festen Stoffes zu seinem Volumen
Dichteverhältnis
(bei Gasen; Luft = 1)
Gase mit einem Dichteverhältnis zu Luft größer (kleiner) 1 sind "schwerer" ("leichter") als Luft und reichern sich deshalb in Bodennähe (Deckennähe) an.
Elektrolyse-Chlorungseinrichtungen *Einrichtungen, in denen Hypochloritlösung oder Chlor durch Elektrolyse einer Chloridlösung, von Salzsäure oder von chloridhaltigem Schwimmbadwasser erzeugt wird.
EntnahmeAls Entnahme gilt, wenn Druckgasbehälter zur Entnahme angeschlossen sind und Gase entnommen werden.
Fachkundige PersonDie Arbeitgeber können die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auch an eine oder mehrere fachkundige Personen delegieren. Sie müssen sicherstellen, dass die für sie tätig werdenden Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen und alle für die Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Zum Erwerb der notwendigen Kenntnisse siehe DGUV Grundsatz 313-003 in Anhang 7
Geruchsschwelle
Wahrnehmungswert
Erkennungswert
Individuell stark streuende Mindestkonzentration, bei der ein Stoff mit der Nase
wahrgenommen bzw.
erkannt (identifiziert) werden kann.
H-SatzGefahrenhinweis nach CLP-Verordnung
LagerungLagerung ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Als Lagern gilt, wenn Druckgasbehälter in Vorrat gehalten werden. Als Lagern gilt nicht, wenn Chlorgasbehälter im Chlorgasraum zur Entnahme angeschlossen sind oder zur baldigen Entleerung angeschlossen werden (Bereithaltung).
pH-WertMaß für die sauren oder basischen Eigenschaften einer (wässrigen) Lösung:
  • Neutrale Lösungen, die weder saure noch basische Eigenschaften haben, z. B. reines Wasser oder Kochsalzlösung, weisen einen pH-Wert von 7 auf.

  • Säuren haben pH-Werte unter 7, wobei mit steigender Säurestärke der pH-Wert sinkt (starke Säuren z. B. pH 1).

  • Laugen haben pH-Werte über 7, wobei mit steigender Laugenstärke der pH-Wert steigt (starke Laugen z. B. pH 14).

P-SätzeSicherheitshinweise nach CLP-Verordnung
Risiko der Fruchtschädigung (Schwangerschaft)Mit der Bemerkung "Y" werden Stoffe ausgewiesen, bei denen ein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden braucht. Die Bemerkung "Z" wird für Stoffe vergeben, für die ein Risiko der Fruchtschädigung auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden kann.
SicherheitsdatenblattDas Sicherheitsdatenblatt ist dazu bestimmt, dem berufsmäßigen Anwender die bei Tätigkeiten mit Stoffen und Gemische notwendigen Daten und Umgangsempfehlungen zu vermitteln, um die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt erforderlichen Maßnahmen treffen zu können.
Das Sicherheitsdatenblatt enthält unter anderem folgende wichtige Angaben:
  1. 1.

    Stoff-/Gemisch- und Lieferantenbezeichnung / relevante Verwendungen

  2. 2.

    Mögliche Gefahren / Einstufung / Kennzeichnung

  3. 3.

    Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

  4. 4.

    Erste-Hilfe-Maßnahmen

  5. 5.

    Maßnahmen zur Brandbekämpfung

  6. 6.

    Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

  7. 7.

    Handhabung und Lagerung (Schutzmaßnahmen)

  8. 8.

    Expositionsbegrenzung (Grenzwerte)/Persönliche Schutzausrüstung

  9. 9.

    Physikalische und chemische Eigenschaften

  10. 10.

    Stabilität und Reaktivität (z. B. unverträgliche Materialien)

  11. 11.

    Angaben zur Toxikologie (Wirkungen)

  12. 12.

    Angaben zur Ökologie

  13. 13.

    Hinweise zur Entsorgung

  14. 14.

    Angaben zum Transport

  15. 15.

    Vorschriften

  16. 16.

    Sonstige Angaben.

Spitzenbegrenzung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)Bei der Festlegung von Expositionsspitzen werden die Stoffe gemäß ihrer toxikologischen Wirkung in der TRGS 900 in folgende zwei Kategorien eingeteilt:
Kategorie IStoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwert- bestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe
Kategorie IIResorptiv wirksame Stoffe
TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe. TRGS konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
TechnikräumeTechnikräume sind Räume in denen Wasseraufbereitungsanlagen oder Teile davon vorhanden sind (z. B. Filterräume)

aus DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern"