DGUV Information 213-040 - Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Filtrierhilfsstoffe

Die hauptsächlich verwendeten Filtrierhilfsstoffe im Bereich der Wasseraufbereitung sind Aktivkohle, Filtersande und -kiese, Dolomit und Kieselgur. Alle diese Materialien mit Ausnahme der Aktivkohle können Anteile an kristallinem Siliziumdioxid enthalten (beim Hersteller oder Lieferanten erfragen, die Sicherheitsdatenblätter geben darüber oft nicht ausreichend Auskunft!). Diese werden beim Menschen wirksam, wenn sie in Staubform in die tieferen Atemwege gelangen. Die Gesundheitsgefahren, die mit diesen mineralischen Stoffen verbunden sind, sind deshalb vergleichbar und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen dieselben. Es wird deshalb im Folgenden neben der Aktivkohle exemplarisch Kieselgur behandelt.

2.5.1 Aktivkohle

In der Regel kommt Kornkohle als Auflage im Filter zum Einsatz. Alternativ kann Aktivpulverkohle mit einem pH-Wert 1 als Suspension dem Rohwasser zudosiert werden (PAK-Verfahren, siehe Abbildung 12).

Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten mit Aktivkohle müssen so durchgeführt werden, dass Expositionen minimiert werden. Eine geeignete Maßnahme zum Vermeiden einer Staubexposition gegenüber Aktivkohle sind z. B. das Anfeuchten, das Absaugen direkt aus den Säcken oder das Öffnen der Säcke unter Wasser. Eine Minimierung kann durch eine örtliche Absaugung an der Einfüllöffnung erreicht werden.

Bezüglich verunreinigter Haut, Arbeitskleidung und Arbeitsbereich ist besonders auf Hygiene zu achten. Verstaubte Hautpartien sind mit Wasser und Seife bzw. tensidhaltigem Reinigungs- oder Waschmittel zu säubern. Aktivkohle weist eine gewisse Sauerstoffzehrung auf, so dass es über größeren Partien zur Sauerstoffverarmung kommen kann.

ccc_2006_as_97.jpg

Abb. 12
PAK-Verfahren

Tabelle 47 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

AGW **Spitzenbegrenzung **Risiko der Fruchtschädigung **
1,25 mg/m3 A-Staub *8 (A)-
10 mg/m3 E-Staub * , 2 (E)

2.5.2 Kieselgur

Tabelle 48 Physikalisch-chemische Eigenschaften

Kieselgur gebranntCAS-Nummer: 68855-54-9
Erscheinungsformweißes bis hellgraues, in Wasser praktisch unlösliches Pulver
Schmelzpunkt> 800 °C
Siedepunktentfällt
Zersetzungstemperaturs.o.
Dichte (flüssig)2,35 g/cm3
Dichteverhältnis zu Luft-
pH-Wert (100g/l)entfällt
Geruchsschwellegeruchlos

Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte

Keine.

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Abb. 13
Abgesaugter Behälter mit Kieselgur

Gesundheitsgefahren

Das in Bädern verwendete Kieselgur ist gebrannt und enthält damit Anteile an Quarz und Cristobalit.

Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte alveolengängigem quarz- und cristobalithaltigem Staub ausgesetzt sind, gelten als krebserzeugend. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht ein nennenswertes Krebsrisiko jedoch nur in Verbindung mit einer Silikose. Eine Silikose tritt gewöhnlich nur nach Einwirkung so hoher Dosen auf, wie sie in Bädern bei weitem nicht erreicht werden. Allerdings müssen aus Vorsorgegründen die Expositionen minimiert werden.

Schutzmaßnahmen

Die Tätigkeiten mit Kieselgur (Einbringen des Kieselgurs in den Dosierbehälter bzw. Zudosieren aus dem Dosierbehälter) müssen so durchgeführt werden, dass Expositionen minimiert werden. Dieses kann durchgeführt werden, z. B. durch:

  1. 1.

    Einbringen des Kieselgurs in den Dosierbehälter mit Leitstrahlsaugmischer: Bei dieser Art der Dosierung kann die Exposition gegenüber Kieselgurstäuben vermieden werden durch das Absaugen von Kieselgur direkt aus den Säcken mit einer Sauglanze und das Zuführen in den Dosierbehälter unterhalb der Wasservorlage (Leitstrahlsaugmischer).

  2. 2.

    Manuelles Dosieren unter örtlicher Absaugung an der Einfüllöffnung des Dosierbehälters (siehe auch Abbildung 13). Die Eingabe mittels Schaufel muss bei geringer Fallhöhe möglichst nahe über der Wasservorlage im Dosierbehälter erfolgen. Bei einer Eingabe durch Hineinschütten ist der Sack möglichst nahe an der Einfüllöffnung des Gefäßrandes zu entleeren. Eine weitere Möglichkeit ist das Öffnen der Säcke im Dosierbehälter unter Wasser.

  3. 3.

    Nach dem Stand der Staubminderungstechnik kann die Kieselgursuspension aus dem Dosierbehälter mit Hilfe einer Wasserstrahlpumpe abgesaugt werden.

Tabelle 49 Einstufung und Kennzeichnung von gebranntem Kieselgur

Gefahrenklasse/GefahrenkategorieGefahrenhinweise (H-Satz)Piktogramm / Signalwort
Spezifische Zielorgantoxizität wiederholte Exposition, Kategorie 2H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.ccc_2006_as_99.jpg
"Achtung"

Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.

Arbeitsplatz, -bereich

Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" schreibt für Arbeitsbereiche, in denen mit Kieselgur umgegangen wird, keine Arbeitsplatzkennzeichnung vor. Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten. Es empfiehlt sich folgende Kennzeichnung (s. Tabelle 50):

Tabelle 50 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich

SicherheitszeichenBemerkung
ccc_2006_as_87.jpgDas Sicherheitszeichen "Allgemeines Warnzeichen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Kieselgur verwendet wird.
ccc_2006_as_78.jpgDas Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Kieselgur verwendet wird.
ccc_2006_as_80.jpgDas Sicherheitszeichen "Atemschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit einer Staubentwicklung von Kieselgur zu rechnen ist, sofern keine wirksame Absaugung vorhanden ist.
ccc_2006_as_79.jpgDas Sicherheitszeichen "Augenschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Kieselgur offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen.

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW):

Bei der Beurteilung der Exposition gegenüber gebranntem Kieselgur sind sowohl der amorphe Anteil (AGW für gebrannte Kieselgur s.u.) als auch der kristalline Quarzanteil (Summe an Cristobalit und Quarz) zu ermitteln und zu beurteilen (s. Tabelle 51).

Tabelle 51 Arbeitsplatzgrenzwert

AGW**Spitzenbegrenzung**Risiko der Fruchtschädigung**
0,3 mg/m3 A-Staub *8Y

Lagerung

Kieselgur wird gewöhnlich in 25-kg-Papiersäcken angeliefert. Bei der Anlieferung der Papiersäcke sind diese auf mögliche Beschädigung zu prüfen. Eventuell beschädigte Säcke sind zuzukleben. Die Originalgebinde sind im Lagerraum trocken zu lagern. Der Lagerraum ist sauber zu halten, ausgetretene Kleinmengen an Kieselgur sind feucht aufzunehmen.

In Bereichen, in denen mit Kontaminationen mit Kieselgur zu rechnen ist, dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel aufbewahrt und eingenommen werden.

Maßnahmen bei Verschütten

Verschüttete Mengen sind unter Selbstschutz (Atemschutz) und weitgehender Vermeidung von Staubentwicklung aufzunehmen und anschließend am besten wieder zu verwenden. Sonst anfeuchten und in einen verschlossenen, vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behälter geben. Der betroffene Bereich ist gründlich zu reinigen.

Maßnahmen bei Bränden

Kieselgur brennt nicht und wirkt nicht brandfördernd. Kieselgur kann bei starker Hitzeeinwirkung seinen Anteil an kristallinem Siliziumdioxid erhöhen. Daher ist die Brandstelle nur mit persönlicher Schutzausrüstung und möglichst feucht zu räumen und zu reinigen.

Löschmittel

Die Löschmittel sind auf den Umgebungsbrand abzustellen.

Entsorgung

Kieselgur ist möglichst vollständig zu verwenden, ansonsten ist sie in verschlossenen und vorschriftsmäßig in gekennzeichneten Behältern zu entsorgen. Leere Säcke sollten unter Verwendung von Atemschutz unmittelbar nach der Entleerung zusammengerollt und anschließend in einem großen Plastiksack entsorgt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen und Arbeitshygiene

  • Bei offenem Umgang mit Kieselgur, z. B. Eingabe von Kieselgur in das Dosiergefäß: Schutzbrille.

  • Halbmasken mit Partikelfilter der Kategorie 2 bzw. filtrierende Halbmasken FFP2.

  • Verunreinigte Arbeitskleidung ist zu wechseln und gründlich zu waschen.

Erste Hilfe

Augen

Kieselgurstaub in den Augen wird im Allgemeinen durch den dadurch ausgelösten Tränenfluss ausgeschwemmt. Bei Fremdkörpergefühl das Auge mit fließendem Wasser ausgiebig spülen. Bei anhaltenden Reizerscheinungen die verletzte Person der augenärztlichen Behandlung zuführen.

Atmungsorgane

Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen, bei anhaltenden Beschwerden der ärztlichen Behandlung zuführen.

Haut

Baldmöglichst mit Wasser und Seife reinigen.

Allgemeiner Staubgrenzwert nach TRGS 900

Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"

Gilt nur für den amorphen Anteil.

Für die kristallinen Anteile von Kieselgur (Quarz und Cristobalit) gilt der Beurteilungsmaßstab von 0,05 mg/m3,A-Staub.

Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"