DGUV Information 213-040 - Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Laugen

Einsatz in der Wasseraufbereitung

In der Wasseraufbereitung werden Laugen als "pH-Heber" verwendet. Die am meisten eingesetzten Laugen sind Natriumhydroxid und Calciumhydroxid sowie ihre wässrigen Lösungen (Ätznatronlösung oder Natronlauge) bzw. Suspensionen (Löschkalksuspension oder Kalkmilch). Die üblichen Handelsformen sind 30-50 %ige Lösungen.

2.3.1 Natriumhydroxid (Natronlauge), 30-50%ige Lösung

Tabelle 37 Physikalisch-chemische Eigenschaften

NatriumhydroxidCAS-Nummer: 1310-73-2
Erscheinungsformfarblose, stark ätzende Lösung
Schmelzpunktca. 12 °C (50 % Natronlauge)
Siedepunkt117 °C
Dichte (flüssig)1,3
pH-Wertca. 14
Geruchsschwellegeruchlos

Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte

Natronlauge wirkt stark korrodierend (stärker als Calciumhydroxid) bzw. auflösend auf manche unedle Metalle (z. B. Zink, Aluminium) unter Entwicklung von Wasserstoff (Knallgas!). Natronlauge reagiert heftig mit Säuren unter Erwärmung. Es besteht Spritzgefahr, wenn (lokal) der Siedepunkt der Lösung erreicht wird! Natriumhydroxid beschleunigt die Zersetzung von Wasserstoffperoxid, die stürmisch erfolgen kann.

Gesundheitsgefahren

Sowohl festes Natriumhydroxid als auch die wässrigen Lösungen wirken stark ätzend auf Haut, Schleimhäute und Augen. Die ätzende Wirkung erfolgt schneller und tiefgreifender als bei Säuren, da Laugen den schützenden Fettfilm der Haut zerstören (!). Für die Augen besteht die Gefahr irreparabler Schäden, die bis zur Erblindung führen können.

Tabelle 38 Einstufung und Kennzeichnung

Gefahrenklasse/GefahrenkategorieGefahrenhinweise
(H-Satz)
Piktogramm/Signalwort
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.ccc_2006_as_91.jpg
Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
"Gefahr"

Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.

Arbeitsplatz, -bereich

Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" behandelt keine Tätigkeiten mit Natriumhydroxid. Es empfiehlt sich, eine analoge Kennzeichnung im Arbeitsbereich wie bei Säuren anzubringen. Abhängig von den Angaben im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt kann ggf. das Warnschild "Warnung vor ätzenden Stoffen" entfallen.

Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 39).

Tabelle 39 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich

SicherheitszeichenBemerkung
ccc_2006_as_70.jpgDas Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natronlauge verwendet wird.
ccc_2006_as_78.jpgDas Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Natronlauge verwendet wird.
ccc_2006_as_66.jpgDas Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natronlauge offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen.
ccc_2006_as_84.jpgDas Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natronlauge offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen.
ccc_2006_as_83.jpgDas Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natronlauge offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter bewegt werden.
ccc_2006_as_72.jpgDas Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Natronlauge offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen.

Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): nicht festgelegt.

Lagerung

Die Behälter sind dicht geschlossen zu halten und an einem für Unbefugte nicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Von Säuren, unedlen Metallen und Wasserstoffperoxid ist Natronlauge fernzuhalten.

Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen

Verschüttete Natronlauge ist mit Chemikalienbinder, notfalls mit trockenem Sand aufzunehmen. Kleine Mengen können mit verdünnter Salzsäure neutralisiert und mit viel Wasser weggespült werden.

Maßnahmen bei Bränden

Die Behälter sind mit Sprühwasser zu kühlen. Dämpfe und Nebel sind mit Sprühwasser niederzuschlagen. Bei Berührung von Laugen mit unedlen Metallen (z. B. Aluminium) besteht Explosionsgefahr (Knallgasbildung).

Löschmittel

Bei Natronlauge besteht keine Einschränkung. Die Löschmittel sind auf den Umgebungsbrand abzustellen.

Entsorgung

Laugen können in kleinen Mengen mit viel Wasser in die Kanalisation gespült werden. Laugenbeladene Chemikalienbinder sind der zuständigen Stelle zur Abfallentsorgung zu übergeben.

Persönliche Schutzausrüstung

Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Laugen möglich ist, z. B. Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:

  • Gesichtsschutz.

  • Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.

  • Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC.

Erste Hilfe

Augen

Auge schnellstmöglich (Erblindungsgefahr!) unter Schutz des unverletzten Auges mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen. Spülung möglichst während des Transports fortsetzen.

Atmungsorgane

Verletzte Person unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, Verletzte Person ruhig lagern, vor Unterkühlung schützen. Bei Atembeschwerden umgehend ärztliche Behandlung veranlassen.

Haut

Feststoffreste mit Zellstoff oder Textilmaterial schnell von der Haut entfernen. Schnellstmöglich benetzte Kleidung entfernen. Betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen und für ärztliche Behandlung sorgen.

2.3.2 Calciumhydroxidsuspension ("Kalkmilch")

Calciumhydroxid ist wenig in Wasser löslich, weshalb es oft als Suspension ("Kalkmilch") zum Einsatz kommt. Calciumhydroxid nimmt ebenfalls aus der Luft Kohlendioxid auf unter Bildung von Calciumcarbonat, wodurch die alkalische Wirkung verloren geht.

Tabelle 40 Physikalisch-chemische Eigenschaften

CalciumhydroxidCAS-Nummer: 1305-62-0
Erscheinungsformnicht brennbarer und nicht brandfördernder Feststoff (meist in Pulverform, mit wenig Wasser auch als stichfeste Masse), der aus Calciumoxid ("Branntkalk") durch Versetzen mit Wasser entsteht ("Löschkalk").
Schmelzpunktentfällt
Siedepunktentfällt
Zersetzungstemperaturspaltet bei 580 °C Wasser ab unter Bildung von Calciumoxid
Dichte (flüssig)2,24
Wasserlöslichkeit bei 20 °C1,7 g/l
pH-Wert12,6 (gesättigte Lösung)
Geruchsschwellegeruchlos

Gefährliche Reaktionen und Zersetzungsprodukte

Calciumhydroxid zersetzt sich bei 580 °C in Calciumoxid und Wasser.

Festes Calciumhydroxid löst sich in Wasser unter starker Erwärmung. Spritzgefahr! Kalkmilch wirkt stark korrodierend bzw. auflösend auf manche unedle Metalle (z. B. Zink, Aluminium) unter Entwicklung von Wasserstoff (Knallgas!). Calciumhydroxid reagiert heftig mit Säuren unter Erwärmung. Es besteht Spritzgefahr, wenn (lokal) der Siedepunkt der Lösung erreicht wird!

Gesundheitsgefahren

Sowohl festes Calciumhydroxid als auch die wässrigen Lösungen reizen die Haut und die Atemwege. Bei den Augen besteht die Gefahr irreparabler Schäden, die bis zur Erblindung führen können.

Tabelle 41 Einstufung und Kennzeichnung

Gefahrenklasse/GefahrenkategorieGefahrenhinweise
(H-Satz)
Piktogramm/Signalwort
Schwere Augenschädigung, Kategorie 1H318: Verursacht schwere Augenschäden.ccc_2006_as_69.jpg
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2H315: Verursacht Hautreizungenccc_2006_as_89.jpg
Spezifische Zielorgantoxizität Kategorie 3H335: Kann die Atemwege reizen
"Gefahr"

Zur Kennzeichnung gehören auch die entsprechenden P-Sätze.

Arbeitsplatz, -bereich

Die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" behandelt keine Tätigkeiten mit Calciumhydroxid. Es empfiehlt sich, eine analoge Kennzeichnung im Arbeitsbereich wie bei Säuren anzubringen. Abhängig von den Angaben im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt kann ggf. das Warnschild "Warnung vor ätzenden Stoffen" entfallen.

Die Angaben zu den graphischen Symbolen, Abmessungen und Farben sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" enthalten (s. Tabelle 42).

Tabelle 42 Kennzeichnung Arbeitsplatz, -bereich

SicherheitszeichenBemerkung
ccc_2006_as_70.jpgDas Sicherheitszeichen "Warnung vor ätzenden Stoffen" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhydroxid verwendet wird.
ccc_2006_as_78.jpgDas Sicherheitszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" ist am Zugang zum Gefahrenbereich anzubringen, in dem Calciumhydroxid verwendet wird.
ccc_2006_as_66.jpgDas Sicherheitszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhydroxid offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen.
ccc_2006_as_84.jpgDas Sicherheitszeichen "Gesichtsschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhydroxid offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen.
ccc_2006_as_83.jpgDas Sicherheitszeichen "Fußschutz benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhydroxid offen umgegangen wird, z. B. beim Umfüllen, bzw. wenn Behälter bewegt werden.
ccc_2006_as_72.jpgDas Sicherheitszeichen "Schutzschürze benutzen" ist an den Stellen anzubringen, wo mit Calciumhydroxid offen umgegangen und Körperschutz (Schutzschürze) benötigt wird, z. B. beim Umfüllen.
ccc_2006_as_80.jpgBei Tätigkeiten mit festem Calciumhydroxid ist wegen der Staubentwicklung anstelle des Gesichtsschutzes eine Atemschutzvollmaske mit Filter P2 zu tragen.

Tabelle 43 Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)

AGW *Spitzenbegrenzung *Risiko der Fruchtschädigung *
1 mg/m3 (E) 2 (I)-

Lagerung

Die Behälter sind dicht geschlossen zu halten und an einem für Unbefugte nicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Von Säuren, unedlen Metallen und Wasserstoffperoxid ist Calciumhydroxid fernzuhalten.

Maßnahmen bei Verschütten, Auslaufen

Calciumhydroxid ist staubarm aufzunehmen und zu entsorgen. Kleine Mengen können mit viel Wasser weggespült werden.

Maßnahmen bei Bränden

Dämpfe und Nebel sind mit Sprühwasser niederzuschlagen. Bei Berührung von Laugen mit unedlen Metallen (z. B. Aluminium) besteht Explosionsgefahr (Knallgasbildung!).

Löschmittel

Bei Calciumhydroxid besteht keine Einschränkung. Die Löschmittel sind auf den Umgebungsbrand abzustellen.

Entsorgung

Laugen können in kleinen Mengen mit viel Wasser in die Kanalisation gespült werden.

Persönliche Schutzausrüstung

Bei allen Tätigkeiten, bei denen eine Kontamination mit Kalkmilch möglich ist, z. B. Umfüllen, Behälterwechsel, ist folgende Schutzausrüstung zu tragen:

  • Gesichtsschutz.

  • Chemikalienschutzhandschuhe z. B. aus Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR) in einer Stärke von mindestens 0,35 mm.

  • Stiefel und Kunststoffschürze aus PVC.

Bei Tätigkeiten mit festem Calciumhydroxid ist wegen der Staubentwicklung anstelle des Gesichtsschutzes eine Atemschutzvollmaske mit Filter P2 zu tragen.

Erste Hilfe

Augen

Auge schnellstmöglich (Erblindungsgefahr!) unter Schutz des unverletzten Auges mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Anschließend die verletzte Person einer augenärztlichen Behandlung zuführen. Spülung möglichst während des Transports fortsetzen.

Atmungsorgane

Verletzte Person unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen, ruhig lagern und vor Unterkühlung schützen. Bei Atembeschwerden ärztliche Behandlung veranlassen.

Haut

Feststoffreste mit Zellstoff oder Textilmaterial schnell von der Haut entfernen. Schnellstmöglich benetzte Kleidung entfernen. Betroffene Hautpartien mindestens 10 Minuten unter fließendem Wasser spülen und für ärztliche Behandlung sorgen.

Begriffe siehe Anhang 1 "Glossar"