DGUV Information 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

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Abschnitt 6 - 6 Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Rutschhemmung

Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen durch Ausrutschen sind die Präventionsmaßnahmen im Verbund technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (TOP-System, siehe auch Bild 1) zu sehen. In Abhängigkeit von der Rutschhemmungssituation vor Ort sind die Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle 4 zu wählen. Abweichungen von der Art und der Rangfolge der Maßnahmen in Tabelle 4 sind möglich, wenn die Maßnahmen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen und das gleiche Schutzziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann.

Tabelle 4
Risikoorientierte Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung

MaßnahmenBemerkungenLiteratur
TechnischT 4.1Neuer rutschhemmender Bodenbelag
Keramische Bodenbeläge Bodenbeschichtungen
  • Gitter-, Blechprofilroste

  • Elastische, Holz- und Textilbodenbeläge

Beton-, Natur-, Kunstwerkstein, Glasplatten
Robuste und dauerhafte LösungASR A1.5/1,2 Abs. 6 (1) und Anhang 2 und FA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste [7]
T 4.2Nachbehandlung des Bodenbelages
  • mechanische Nachbehandlung

  • chemische Nachbehandlung

  • Oberflächenfinish

  • (Flämmen)

Optik des Bodens kann leiden Dauerhaftigkeit der Nachbehandlung beachten
T 4.3Rutschhemmende Mattengegen Wegrutschen zu sichern Hygieneprobleme, z. B. im Frischebereich bei LebensmittelnIFA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste
T 4.4Sauberlaufzonenz.B. in Eingangsbereichen oder an HygieneschleusenASR A1.5/1,2 Abs. 6 (3)
T 4.5Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch technische Einrichtungen
z. B. Überdachung in Außenbereichen, Absaugung an einer Maschine
ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (2)
OrganisatorischO 4.6Reinigung des Bodenbelages
  • Reinigungsplan erstellen

  • Ungeeignete Reinigungsverfahren können die Rutschhemmung herabsetzen

  • Besondere Gefährdungen in Außenbereichen beachten

  • Herstellervorgaben beachten

ASR A1.5/1,2 Abs. 9
O 4.7Pflege des Bodenbelages
  • Ungeeignete Pflegemittel setzen häufig die Rutschhemmung herab

  • Geeignete Pflegemittel in präziser Dosierung verwenden

  • Herstellervorgaben beachten

ASR A1.5/1,2 Abs. 9
O 4.8Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch Gestaltung der Arbeitsabläufe
O 4.9Kontrolle der Rutschhemmung von Fußböden
  • Regelmäßig

  • Nach Nutzungsänderung

  • Nach Änderung der Reinigungsverfahren

siehe Abs. 4, 5 und 7
PersönlichP 4.10Auswahl und Benutzung von rutschhemmendem Schuhwerk
  • insbesondere in kontrollierbaren Bereichen einsetzbar

DGUV Regel 112-191 [8]
P 4.11Regelmäßige Kontrolle des Schuhwerks
  • Sichtkontrolle

DGUV Regel 112-191
P 4.12Bereiche mit besonderer Rutschgefahr
  • Hinweisschilder aufstellen

  • Sperrung des Bereiches

ASR A1.5/1,2 Abs. 6 (4) ASR A1.3 [9]
P 4.13Regelmäßige Unterweisung der BeschäftigtenUnterweisungsinhalte u. a.:
  • Geeignetes Schuhwerk tragen

  • Vermeidung gleitfördernder Stoffe

  • Direkte Beseitigung von gleitfördernden Verunreinigungen

  • Sicherheitsgerechtes Gehen

DGUV Information 211-005 [10] Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
P 4.14Regelmäßige Unterweisung des Reinigungspersonals
  • Ggf. mehrsprachige Arbeitsanweisungen anbieten