DGUV Information 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen

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Abschnitt 4.1 - 4 Konzept zur Analyse und Bewertung der Rutschhemmung
4.1 Gefährdungsbeurteilung

Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind beispielsweise:

  • beim Begehen als "rutschig" erscheinende Zustände des Bodensystems

  • Ursachenprüfung bei Unfällen/Beinaheunfällen

  • Vorher-/Nachher-Prüfungen, bei vor Ort hergestellten Oberflächen oder nachträglicher Bodenbeschichtung, im Anschluss an eine Nachbehandlung oder bei der Optimierung des Reinigungsverfahrens

  • Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zur Feststellung von Unterschieden zwischen dem Neuzustand und dem im Betrieb befindlichen Boden

  • Nutzungsänderung

  • Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen

Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand des folgenden Ablaufplans durchgeführt werden (Abbildung 2):