DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

1.1

Diese Information gibt Empfehlungen für die Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken. Sie gibt Hinweise auch für die Auswahl und Gestaltung von baulichen und technischen Einrichtungen in Wasserkraftwerken.

1.2

Diese Information findet auch Anwendung beim Einsatz von Fremdfirmen in Wasserkraftwerken.

1.3

Diese Information findet keine Anwendung auf

  • wasserkraftbetriebene Anlagen, die nicht der Stromerzeugung dienen

  • Schleusenanlagen.