DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Abschnitt 8.4 - Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Vogelkot

Arbeitsbereiche in Wasserkraftwerken können durch Vogelkot, -federn und Parasiten verschmutzt sein. Bei Tätigkeiten in diesen Bereichen, z.B. Reinigungsarbeiten, können sich Gesundheitsgefahren ergeben.

Zur Durchführung von Tätigkeiten siehe u.a. Information "Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot" (BGI 892).