Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken
(bisher: BGI/GUV-I 8684)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Oktober 2010
Vorbemerkung
Informationen sind Zusammenstellungen von Inhalten, z.B. aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)
Unfallverhütungsvorschriften
technischen Spezifikationen, insbesondere (harmonisierten) Normen
den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Diese Information bietet praktische Hilfen für den Betrieb von Wasserkraftwerken. Sie konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Auswahl, Gestaltung und den Betrieb von baulichen und technischen Einrichtungen in Wasserkraftwerken.
Die in dieser Information enthaltenen Bilder und Skizzen stellen Lösungsbeispiele aus einzelnen Wasserkraftwerken dar, die geeignet sind, die Anforderungen der Information zu erfüllen. Sie schließen andere Lösungen nicht aus, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleisten.
Die Unternehmen können bei Beachtung der hier wiedergegebenen Informationen davon ausgehen, dass die Anforderungen und Schutzziele des Regelwerkes der Unfallversicherungsträger eingehalten bzw. erreicht und damit Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.
Die Anforderungen dieser Information befreien den Unternehmer jedoch nicht von den Verpflichtungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (u.a. im Sinne § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 7 Gefahrstoffverordnung).
Einführung
Wasserkraftwerke stellen eine besondere Art von Energieerzeugungsanlagen dar, die bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts maßgeblich zur Elektrifizierung der westlichen Industrieländer beigetragen haben. In Abhängigkeit der geographischen Randbedingungen wird zwischen Laufwasser-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken unterschieden.
Im Vergleich zu konventionellen Wärmekraftwerken weisen die über 6000 Wasserkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland Leistungen von einigen Kilowatt bis über 1000 Megawatt einzelner Gesamtleistung auf und haben damit einen Anteil von ca. 10 % an der Gesamtenergieerzeugung.
Im Rahmen der aktuellen Diskussionen zur Minderung der CO2-Emissionen wird die Förderung der regenerativen Energien und damit die Nutzung der Wasserkraft zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Der in den vergangenen Jahrzehnten ungebrochene Trend zur Automatisierung der Kraftwerkstechnik ist auch nachhaltig in Wasserkraftwerken zu verzeichnen und führt zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Anlagen. Zahlreiche Wasserkraftwerke verfügen heute über keine feste Belegschaft vor Ort - die Anlagen werden von Zentralwarten ferngesteuert.
Die in dieser Information vorgestellten zahlreichen Anwendungsbeispiele stellen Maßnahmen in ausgewählten einzelnen Wasserkraftwerken dar, die als Anregungen für die praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen dienen können.
Diese Information wurde vom Fachausschuss "Elektrotechnik" in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wasserkraftwerksbetreiber erarbeitet.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Organisatorische Anforderungen an den Betrieb von Wasserkraftwerken | 3.1 |
Gefährdungsbeurteilungen | 3.2 |
Freigabeverfahren | 3.3 |
Gefährliche Arbeiten | 3.4 |
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen | 3.5 |
Gestaltung und Benutzung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen | 4 |
Zutrittsicherungen; Öffentlich genutzte Verkehrswege | 4.1 |
Innerbetriebliche Verkehrswege | 4.2 |
Einrichtungen zur Durchführung von Arbeiten | 4.3 |
Zugangswege | 4.4 |
Einsteigöffnungen | 4.5 |
Gefährdungen durch Ertrinken | 5 |
Sichere Durchführung von Arbeiten an und in Anlagen | 6 |
Maschinenhäuser und Kavernen | 6.1 |
Ober- und Unterwasserbauwerke | 6.2 |
Ein- und Ausbau von Dammtafeln und Nadelverschlüssen | 6.3 |
Wehranlagen | 6.4 |
Wasser führende Stollen und Rohre | 6.5 |
Taucherarbeiten | 6.6 |
Auswahl für, Prüfung von und Einsatz elektrischer Betriebsmittel in Bereichen mit leitfähiger Umgebung | 7 |
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen | 8 |
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Asbest | 8.1 |
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | 8.2 |
Tätigkeiten mit Schwemmgut | 8.3 |
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Vogelkot | 8.4 |
Rettung | 9 |
Rettungseinrichtungen | 9.1 |
Rettungsübungen | 9.2 |
Vorschriften und Regeln | Anhang 1 |
Muster für ein Formular zur Pflichtenübertragung | Anhang 2 |
Beispiel für eine Checkliste "Begehung einer Fremdfirmenbaustelle" | Anhang 3 |
Muster für eine "Auftragsbezogene Fremdfirmenbeurteilung" | Anhang 4 |