DGUV Information 203-059 - Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken

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Sicherheit beim Betreiben von Wasserkraftwerken
(bisher: BGI/GUV-I 8684)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Oktober 2010

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Vorbemerkung

bgi-8684_ausrufez.jpgInformationen sind Zusammenstellungen von Inhalten, z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

  • Unfallverhütungsvorschriften

  • technischen Spezifikationen, insbesondere (harmonisierten) Normen

  • den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Diese Information bietet praktische Hilfen für den Betrieb von Wasserkraftwerken. Sie konkretisiert die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, ergonomischen und arbeitspsychologischen Anforderungen für die Auswahl, Gestaltung und den Betrieb von baulichen und technischen Einrichtungen in Wasserkraftwerken.

Die in dieser Information enthaltenen Bilder und Skizzen stellen Lösungsbeispiele aus einzelnen Wasserkraftwerken dar, die geeignet sind, die Anforderungen der Information zu erfüllen. Sie schließen andere Lösungen nicht aus, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleisten.

Die Unternehmen können bei Beachtung der hier wiedergegebenen Informationen davon ausgehen, dass die Anforderungen und Schutzziele des Regelwerkes der Unfallversicherungsträger eingehalten bzw. erreicht und damit Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden.

Die Anforderungen dieser Information befreien den Unternehmer jedoch nicht von den Verpflichtungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (u.a. im Sinne § 5 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 7 Gefahrstoffverordnung).

Einführung

Wasserkraftwerke stellen eine besondere Art von Energieerzeugungsanlagen dar, die bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts maßgeblich zur Elektrifizierung der westlichen Industrieländer beigetragen haben. In Abhängigkeit der geographischen Randbedingungen wird zwischen Laufwasser-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken unterschieden.

Im Vergleich zu konventionellen Wärmekraftwerken weisen die über 6000 Wasserkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland Leistungen von einigen Kilowatt bis über 1000 Megawatt einzelner Gesamtleistung auf und haben damit einen Anteil von ca. 10 % an der Gesamtenergieerzeugung.

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen zur Minderung der CO2-Emissionen wird die Förderung der regenerativen Energien und damit die Nutzung der Wasserkraft zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Der in den vergangenen Jahrzehnten ungebrochene Trend zur Automatisierung der Kraftwerkstechnik ist auch nachhaltig in Wasserkraftwerken zu verzeichnen und führt zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Anlagen. Zahlreiche Wasserkraftwerke verfügen heute über keine feste Belegschaft vor Ort - die Anlagen werden von Zentralwarten ferngesteuert.

Die in dieser Information vorgestellten zahlreichen Anwendungsbeispiele stellen Maßnahmen in ausgewählten einzelnen Wasserkraftwerken dar, die als Anregungen für die praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen dienen können.

Diese Information wurde vom Fachausschuss "Elektrotechnik" in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wasserkraftwerksbetreiber erarbeitet.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen 3
Organisatorische Anforderungen an den Betrieb von Wasserkraftwerken3.1
Gefährdungsbeurteilungen3.2
Freigabeverfahren3.3
Gefährliche Arbeiten3.4
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen3.5
Gestaltung und Benutzung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen 4
Zutrittsicherungen; Öffentlich genutzte Verkehrswege4.1
Innerbetriebliche Verkehrswege4.2
Einrichtungen zur Durchführung von Arbeiten4.3
Zugangswege4.4
Einsteigöffnungen4.5
Gefährdungen durch Ertrinken5
Sichere Durchführung von Arbeiten an und in Anlagen6
Maschinenhäuser und Kavernen6.1
Ober- und Unterwasserbauwerke6.2
Ein- und Ausbau von Dammtafeln und Nadelverschlüssen6.3
Wehranlagen6.4
Wasser führende Stollen und Rohre6.5
Taucherarbeiten6.6
Auswahl für, Prüfung von und Einsatz elektrischer Betriebsmittel in Bereichen mit leitfähiger Umgebung7
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen8
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Asbest8.1
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)8.2
Tätigkeiten mit Schwemmgut8.3
Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Vogelkot8.4
Rettung9
Rettungseinrichtungen9.1
Rettungsübungen9.2
Vorschriften und RegelnAnhang 1
Muster für ein Formular zur PflichtenübertragungAnhang 2
Beispiel für eine Checkliste "Begehung einer Fremdfirmenbaustelle"Anhang 3
Muster für eine "Auftragsbezogene Fremdfirmenbeurteilung"Anhang 4