DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Abschnitt 4.2 - Einsatz von Hubarbeitsbühnen

Zur Durchführung von Arbeiten auf Dächern kann auch der Einsatz von Hubarbeitsbühnen sinnvoll sein. Hierbei werden die Arbeiten aus dem Arbeitskorb heraus durchgeführt. Gegebenenfalls kann die Durchführung der Arbeiten ein Verlassen der Hubarbeitsbühne erforderlich machen.

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Abb. 4.2.1: Arbeiten an einem Dachständer mittels Hubarbeitsbühne

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Abb. 4.2.2: Vorbereitung zum Aussteigen aus dem Arbeitskorb. Zum Schutz vor Absturz befestigt der Mitarbeiter mittels einer Teleskopstange ein Sicherungsseil am Dachständer, der als Anschlagpunkt dient.

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Abb. 4.2.3: Im nächsten Schritt verlässt der Mitarbeiter gesichert die Arbeitsbühne.

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Abb. 4.2.4: Eine Sicherung gegen Absturz an der Hubarbeitsbühne ist möglich, wenn der Arbeitskorb über einen Anschlagpunkt nach DIN EN 795 verfügt.