Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern
(bisher: BGI/GUV-I 8683)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Oktober 2010
Vorbemerkung
Diese Informationen sind eine Handlungshilfe, insbesondere für die Unternehmen, die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Dächern durchführen.
Diese Informationen erläutern die Vorschriften "Bauarbeiten" (BGV/GUV-V C22) und "Arbeiten auf Masten, Freileitungen und Oberleitungen" (BGV/GUV-V D32) hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz und des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern und geben Hilfestellung bei der Erfüllung dieser Unfallverhütungsvorschriften.
Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Soweit in Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Gefährdungsbeurteilungen | 3.1 |
Rangfolge auszuwählender Schutzmaßnahmen | 3.2 |
Betriebsanweisungen | 3.3 |
Einsatz und Unterweisung geeigneter Personen | 3.4 |
Verkehrswege - Zugänge zu Dächern | 4 |
Steigleitern und Steigeisengänge | 4.1 |
Einsatz von Hubarbeitsbühnen | 4.2 |
Einsatz von Leitern | 4.3 |
Gefährdungen durch Absturz bei der Benutzung von Leitern in Treppenhäusern | 4.4 |
Benutzung von Dachausstiegen | 5 |
Allgemeine Anforderungen | 5.1 |
Beispiele für Dachausstiege auf Dächer mit Neigungen ≤ 20° | 5.2 |
Beispiele für Dachausstiege und Anschlageinrichtungen auf Dächern mit Neigungen > 20° | 5.3 |
Allgemeine Anforderungen an Verkehrswege auf Dächern | 6 |
Tragfähigkeit und Trittsicherheit von Dachflächen und -einbauten | 6.1 |
Hilfsmittel und Methoden zur Schaffung von Verkehrswegen | 6.2 |
Andere Methoden zum Begehen von Dachflächen | 6.3 |
Schutz gegen Absturz bei der Benutzung von Verkehrswegen und der Durchführung von Arbeiten | 7 |
Schutz gegen Absturz durch Abstand | 7.1 |
Einsatz kollektiver Schutzeinrichtungen gegen Absturz | 7.2 |
Maßnahmen gegen Absturz an Lichtkuppeln - Beispiele | 7.3 |
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) | 7.4 |
Einsatz von PSAgA in speziellen Arbeitssituationen | 7.5 |
Rettung | 8 |
Vorschriften und Regeln | Anhang |