DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern

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Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern
(bisher: BGI/GUV-I 8683)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Oktober 2010

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Vorbemerkung

Diese Informationen sind eine Handlungshilfe, insbesondere für die Unternehmen, die Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Dächern durchführen.

Diese Informationen erläutern die Vorschriften "Bauarbeiten" (BGV/GUV-V C22) und "Arbeiten auf Masten, Freileitungen und Oberleitungen" (BGV/GUV-V D32) hinsichtlich der Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz und des Einsatzes persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern und geben Hilfestellung bei der Erfüllung dieser Unfallverhütungsvorschriften.

Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Soweit in Informationen verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben werden, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kleinschrift gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen2
Allgemeine Anforderungen 3
Gefährdungsbeurteilungen3.1
Rangfolge auszuwählender Schutzmaßnahmen3.2
Betriebsanweisungen3.3
Einsatz und Unterweisung geeigneter Personen3.4
Verkehrswege - Zugänge zu Dächern4
Steigleitern und Steigeisengänge4.1
Einsatz von Hubarbeitsbühnen4.2
Einsatz von Leitern4.3
Gefährdungen durch Absturz bei der Benutzung von Leitern in Treppenhäusern4.4
Benutzung von Dachausstiegen 5
Allgemeine Anforderungen5.1
Beispiele für Dachausstiege auf Dächer mit Neigungen ≤ 20°5.2
Beispiele für Dachausstiege und Anschlageinrichtungen auf Dächern mit Neigungen > 20°5.3
Allgemeine Anforderungen an Verkehrswege auf Dächern6
Tragfähigkeit und Trittsicherheit von Dachflächen und -einbauten6.1
Hilfsmittel und Methoden zur Schaffung von Verkehrswegen6.2
Andere Methoden zum Begehen von Dachflächen6.3
Schutz gegen Absturz bei der Benutzung von Verkehrswegen und der Durchführung von Arbeiten7
Schutz gegen Absturz durch Abstand7.1
Einsatz kollektiver Schutzeinrichtungen gegen Absturz7.2
Maßnahmen gegen Absturz an Lichtkuppeln - Beispiele7.3
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)7.4
Einsatz von PSAgA in speziellen Arbeitssituationen7.5
Rettung8
Vorschriften und RegelnAnhang