DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Gestaltung von Arbeitsverfahren

Im Gesundheitsdienst ist regelmäßig von einer Beanspruchung des Muskel-Skelett-Systems auszugehen, wenn Patienten und Patientinnen bewegt werden müssen bzw. Hilfestellung dazu benötigen oder beim Materialtransport. Das Bewegen (Mobilisieren) von kranken oder hilfsbedürftigen Menschen und der Materialtransport sind häufige Arbeitsaufgaben mit physischer Belastung.

Die Gefährdung bei dieser physischen Belastung kann z. B. nach der Forschungsstudie der BGW zur Lendenwirbelsäulenbelastung durch Patiententransfers oder der Leitmerkmalmethode der BAuA abgeschätzt werden. Eine ausgezeichnete Hilfestellung zum Erkennen physischer Gefährdungen bietet auch die CD-ROM DGUV Information 207-021 "Rückengerechtes Arbeiten in Pflege und Betreuung" bzw. online im Gesundheitsdienstportal.

Durch Anwendung geeigneter technischer Hilfsmittel, die der Arbeitgeber nach der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) zur Verfügung stellen muss, sind Arbeitserleichterungen möglich. Zur Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung in Gesundheitsdienst erhalten Sie ausführliche Informationen und viele Tipps in der DGUV Information 207-022 "Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege".

Im täglichen Alltag des Gesundheitsdienstes ist der Einsatz von Hebe- und Transfervorrichtungen, z. B. Liftern, nicht immer möglich. Dafür müssen kleine Hilfsmittel bereitgestellt und deren Anwendung gelehrt und unterwiesen werden. Beide Möglichkeiten werden in der DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last wird" und im BGW-Themenheft "Starker Rücken - Ganzheitlich vorbeugen, gesund bleiben in Pflegeberufen" (BGW 07-00-000/M655) beschrieben.

Nicht nur beim Heben und Bewegen von Personen oder Lasten können ungünstige Belastungen des Körpers auftreten. Auch ergonomisch ungünstig gestaltete Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte, Medizinprodukte oder Arbeitsabläufe führen zu Belastungen, die im schlimmsten Fall in Muskel-Skelett-Erkrankungen von Beschäftigten enden können. Um dem vorzubeugen, bieten u. a. die BGW und die BAuA Informationen oder Seminare zur Prävention von Rückenbeschwerden an.

Neben physischen (d. h. körperlichen) Belastungen treten im Gesundheitsdienst verstärkt psychische Belastungen am Arbeitsplatz auf. Hinweise zur Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich u. a. in der Inqa-Broschüre "Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung"

Im Gesundheitsdienst werden psychische Belastungen insbesondere durch folgende Faktoren verursacht:

  • Schichtarbeit

  • Arbeiten unter Zeitdruck

  • fehlendes Personal oder sehr emotionale Ereignisse, z. B. Eintritt eines unvorhergesehenen Todesfalles

  • Einlieferung Schwerstverletzter

  • Umgang mit Patienten und Patientinnen, die Angst vor der Behandlung haben, oder

  • die Pflege von Komapatienten und Komapatientinnen

Ein Konzept zu deren Ermittlung und Möglichkeiten der Prävention finden Sie im LASI-"Konzept zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention" (LV 28). Zur Kompensation psychischer Fehlbelastungen bieten sich verschiedene Entspannungsmethoden und sportliche Übungen an. Eine Übersicht zu verschiedene Möglichkeiten findet man in der Rubrik "Psychologie/Gesundheitsförderung" im Internetangebot der BGW. Rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungsmöglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung im Krankenhaus werden in der LASI-Handlungshilfe "Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern" (LV 30) erläutert.

Zum Umgang mit Medizinprodukten siehe Abschnitt 11.