DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Gefährdungen durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen

10.2.1 Physikalische Gefährdungen

Die Gewebeproben müssen vor der Fixierung zugeschnitten werden. Nach der Fixierung müssen sie für die Beobachtung im Mikroskop in sehr dünne Streifen geschnitten werden. Die dafür benötigten Schnittwerkzeuge sind naturgemäß scharf. Insbesondere am Mikrotom kann es zu gefährlichen Schnittverletzungen kommen. Deshalb dürfen nur unterwiesene Personen unter Beachtung einer speziellen Betriebsanweisung am Mikrotom arbeiten.

10.2.2 Gefahrstoffe

In der Pathologie werden Lösemittel wie Ethanol, 2-Propanol, Xylol meist in unterschiedlichen Verdünnungen und zum Teil in Mischungen mit weiteren Stoffen zum Entwässern, Färben und zum Eindecken verwendet.

Durch Inhalation oder durch Hautkontakt können diese Gefahrstoffe in den Körper aufgenommen bzw. sich nachteilig auf der Haut auswirken (Entfetten).

Beim Arbeiten mit brennbaren Lösemitteln sind zudem Brand-und Explosionsgefahren zu beachten.

Der in der Pathologie am häufigsten verwendete Gefahrstoff ist jedoch Formaldehyd. Dieser Stoff wird als Fixiermittel und zur Konservierung und Desinfektion verwendet. Formaldehyd ist als krebserzeugend (Kat 1B) sowie keimzellenmutagen (Kat. 2) eingestuft (siehe z. B. Datenbank GESTIS), d.h. es kann vermutlich Krebs erzeugen..

Typische Tätigkeiten mit Formaldehyd-Lösungen verschiedener Konzentrationen führen regelmäßig zu Haut- und inhalativen Belastungen. 37 - 40%ige Formaldehydlösung (Formalin) enthält außerdem giftiges Methanol.

Wegen der Tätigkeiten mit Formaldehyd kommt technischen Maßnahmen wie der Raumbelüftung und dem Einsatz abgesaugter Zuschneidetische eine besondere Bedeutung zu. Da technische Maßnahmen oft nicht ausreichen, um die Exposition auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren, sind zusätzlich persönliche Schutzausrüstungen zu verwenden.

Schließlich werden weitere Chemikalien im Histologielabor, in der Immunhistochemie und der Zytologie eingesetzt.

Besonderes Augenmerk ist auf eine weitgehende Minimierung der Exposition bei Tätigkeiten mit KMR-Stoffen zu legen, das sind krebserzeugende, erbgutverändernde (mutagen) oder fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxisch) Stoffe.

Spezifische Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in der BGW-Broschüre "Gefahrstoffe in der Pathologie - Untersuchungsbericht zu betrieblichen Ermittlungen der Gefahrstoffbelastungen in Pathologien" beschrieben, ebenso geeignete Handlungshilfen zum sicheren Arbeiten.

10.2.3 Mutterschutz in der Pathologie

In Pathologien beschäftigte Frauen im gebärfähigen Alter beziehungsweise werdende und stillende Mütter genießen einen besonderen Schutz. In der BGW Themen-Broschüre "Mutterschutz in der Pathologie" finden Sie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und den relevanten Rechtsgrundlagen.