DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Gefährdungen durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen

6.2.1
Strahlung

Im Rettungsdienst und Krankentransport kommen ionisierende oder optische Strahlung für medizinische Zwecke in der Regel nicht vor.

6.2.2
Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit) und Umgang mit hautschädigenden Stoffen

Aus hygienischen Gründen müssen sich Beschäftigte im Rettungsdienst häufig die Hände desinfizieren und flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen. Bei häufigem ununterbrochenen Handschuhtragen ist von Hautgefährdungen auszugehen. Zusätzlich kann der regelmäßige Kontakt zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu irritativen Hautschädigungen führen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen deshalb hinsichtlich des Umgangs mit hautschädigenden Stoffen unterwiesen werden. Im Gesundheitsdienstportal finden Sie eine Handlungshilfe für Unterweisungen zum Hautschutz:

  • 5 Minuten für die Haut und

  • im bgw-lernportal: Informationen zur Humanmedizin.
    Siehe auch Abschnitte 2.2.2 und 3.2.2.

6.2.3
Gefahrstoffe

Je nach der Situation am Rettungsort können sehr unterschiedliche Gefahrstoffe auftreten. Die Desinfektion von Rettungsfahrzeugen erfolgt nach Vorgaben von Hygieneplänen im allgemeinen durch Wischdesinfektion, in besonderen Fällen auch durch Formaldehyd-Begasung. Die Art der Desinfektion bestimmt die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen, siehe Abschnitt 12.

In Reinigungs- und Desinfektionsmitteln können Stoffe enthalten sein, die für Haut und Atemwege sensibilisierend wirken.

Die TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege" gibt Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung und nennt geeignete Schutzmaßnahmen.

Durch das Verwenden allergenarmer Handschuhe kann eine wichtige Quelle allergischer Erkrankungen ausgeschaltet werden. Hinweise zur Auswahl geeigneter Handschuhe sind im BGW-Internetauftritt "Latexallergien und Prävention" zu finden.

6.2.4
Biologische Arbeitsstoffe (Infektionsgefährdungen)

Die Verletzungsgefahr für Rettungspersonal z. B. durch scharfe, spitze Wrackteile ist hoch. Außerdem kann es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt zu Körperflüssigkeiten, z. B. Blut, Ausscheidungen, der Unfallopfer kommen, z. B. beim Entfernen blutdurchtränkter Kleidung. Lederhandschuhe zum Schutz gegen mechanische Verletzungen bieten hier keinen ausreichenden Schutz, weil sie sich voll Blut saugen können. Deswegen sind unter den Lederhandschuhen medizinische Einmalhandschuhe notwendig. Im Anhang 1 der DGUV Regel 105-003- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst" wird der notwendige Infektionsschutz beschrieben. Für die Punktion der Verletzten sind geeignete Instrumente mit eingebautem Sicherheitsmechanismus zur Vermeidung von Stichverletzungen an gebrauchten Kanülen zu benutzen, siehe DGUV Information 207-024 "Risiko Nadelstich". Für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Sicherheitsgeräte finden Sie im "Verzeichnis sicherer Produkte" im online-Portal "sicheres-krankenhaus.de".