DGUV Information 207-019 - Gesundheitsdienst

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Gefährdungen durch physikalische, chemische, biologische Einwirkungen

3.2.1
Strahlung

Gefährdungen durch ionisierende Strahlen in der Pflege können sich z. B. durch Einsatz mobiler Röntgengeräte oder bei der Verwendung radioaktiver Substanzen in Diagnose und Therapie ergeben. Die zu beachtenden Schutzmaßnahmen sind in Abschnitt 8 "Radiologie" beschrieben.

3.2.2
Arbeiten im feuchten Milieu (Feuchtarbeit) und Umgang mit hautschädigenden Stoffen

Wie unter Abschnitt 2.2.2 ausgeführt, können hohe Hygieneanforderungen im Gesundheitsdienst zu Hautschädigungen führen. Neben den in Abschnitt 2.2.2 genannten Vorschriften und Regeln werden insbesondere die folgenden Informationen zur Beachtung empfohlen:

  • im Gesundheitsdienstportal unter "5 Minuten für die Haut"

  • im BGW-Internetangebot "Gesunde Haut mit Schutz und Pflege - Tipps und Informationen für Pflegeberufe" (BGW 06-12-110/TP-HAP-11)

  • in den RKI-Richtlinien zur Händehygiene unter Nr. 3.4

Durch das Verwenden allergenarmer Handschuhe kann eine wichtige Quelle allergischer Erkrankungen im Gesundheitsdienst ausgeschaltet werden. Das gilt für alle Pflege-, Reinigungs- und Desinfektionstätigkeiten. Hinweise zur Auswahl geeigneter Handschuhe sind im BGW-Internetauftritt "Latexallergien und Prävention" zu finden.

Bei Feuchtarbeiten von arbeitstäglich mehr als zwei Stunden Dauer ist eine arbeitsmedizinische Versorge anzubieten, bei vier oder mehr Stunden Dauer ist sie verpflichtend, siehe dazu Anhang Teil 1 (1) 2 a) und (2) 2 e) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Daneben sollte aber auch darauf geachtet werden, dass in Arzneimitteln, Wirkstoffen der Medizin und Medizinprodukten Allergene enthalten sein können. Bei Problemen dieser Art ist eine Beratung durch den UV-Träger hilfreich, z. B. durch das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW (kurz: Schu.ber.z).

3.2.3
Spezielle Gefahrstoffe

Desinfektionsmittel

Die DGUV Information 207-206 "Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen" informiert speziell auf Haut-, Instrumenten-, Flächen-, Wäsche und Raumdesinfektion.

Zytostatika

Zytostatika können eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen haben. Bei der Zubereitung von Zytostatika oder beim Kontakt mit Ausscheidungen von Patienten und Patientinnen, die mit Zytostatika behandelt werden, müssen deshalb Schutzmaßnahmen entsprechend TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung" getroffen werden.

In der DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" (bzw. BGW 09-19-042/M620) finden Sie detaillierte Angaben zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Wenn Beschäftigte gegen krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe oder Zubereitungen der Kategorie 1 oder 2 im Sinne der Gefahrstoffverordnung exponiert sind, muss eine arbeitsmedizinische Versorge angeboten werden, siehe Anhang Teil 1 (1) 1 b) der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Narkosegase

Bei der Verwendung von Inhalationsnarkotika ist durch Messungen oder Berechnungen zu ermitteln, ob die Vergaben der TRGS 525 (z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte) eingehalten werden. In den IFA-Empfehlungen 1017 zu Anästhesie-Arbeitsplätzen in Operationssälen bzw. 1018 in Aufwachräumen ist beschrieben, wie dies durch technische und organisatorische Maßnahmen möglich ist; siehe dazu auch "Narkosegase an Anästhesiearbeitsplätzen" (Aus der Arbeit des IFA Nr. 0081).

Medikamente und Hilfsstoffe

Für die Anwendung von Medikamenten sind die Schutzmaßnahmen der TRGS 525 zu beachten

3.2.4
Biologische Arbeitsstoffe (Infektionsgefährdungen)

Beim Pflegen treten Expositionen gegenüber biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2, 3** und 3, selten 4 auf. Zahlreiche Tätigkeiten sind in der (TRBA 250) als Tätigkeiten der Schutzstufe 2 oder 3 eingestuft. Weitere Informationen finden Sie u. a. im Gesundheitsdienstportal bzw. auf der DVD "Kleiner Stich mit Folgen" und in der "DGUV-Information 207-024- Risiko Nadelstich" bzw. in der BGW-Schrift "Risiko Nadelstich - Infektionen wirksam vorbeugen" (BGW 09-20-001 | M 612).

Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Patienten und Patientinnen, die mit hochresistenten Erregern wie z. B. MRSA (multiresistenter Staphylococcus aureus) besiedelt sind, findet man in der Empfehlung der Kommission Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) "Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen" sowie dem zugehörigen Kommentar.

Bei allen Tätigkeiten mit Infektionsgefahr ist auch aus Gründen des Patientenschutzes das Tragen geeigneter persönlicher Schutzausrüstung notwendig (siehe TRBA 250). Zum Schutz bei Arbeiten mit Infektionsgefahr stellen Impfungen die wirksamste Möglichkeit dar. Aktuelle Informationen über empfohlene Impfungen stellt das RKI im Internet in der Rubrik "Impfen" bereit.