DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Zentrale Operationsbereiche

Zugehörige Bereiche und Funktionen

Eine OP-Einheit kann aus folgenden Bereichen bestehen:

  1. 1.

    Patientenschleuse,

  2. 2.

    Personalschleusen, Umkleide- und Waschräume,

  3. 3.

    Verkehrswege, Bettenabstellplätze,

  4. 4.

    OP-Räume,

  5. 5.

    Ein- und Ausleitungsbereiche,

  6. 6.

    Dienstraum,

  7. 7.

    Personalaufenthaltsraum,

  8. 8.

    Sterilisationsbereich,

  9. 9.

    Sterilgutlager,

  10. 10.

    Materiallager,

  11. 11.

    Gerätelager/Geräteaufbereitung,

  12. 12.

    Entsorgungsraum,

  13. 13.

    Putzraum.

Einige dieser aufgeführten Bereiche können nach Bedarf zusammengefasst werden, andere werden beim Betrieb mehrerer OP-Räume sicher mehrfach benötigt.

Eine OP-Einheit stellt neben dem eigentlichen Eingriffsraum einen Durchgangsort für Personen (Patienten, Personal), Material, Medien und Energie dar, der gegen seine Umwelt abgeschlossen und mit speziellen Durchlässen versehen werden muss. Hier müssen infolge der nicht immer hinreichenden Umgebungsbedingungen speziell für ambulante OP-Einrichtungen besondere Lösungen gefunden werden.

Es kann hier nur ansatzweise auf die verschiedenen OP-Raumkonzepte eingegangen werden, da sie auch von der Art der geplanten Eingriffe, von den Fördermöglichkeiten der Träger und den Ansichten der Nutzer abhängen.

Allgemein ist darauf zu achten, dass sich der Patiententransport und der Warenverkehr möglichst nicht überschneiden. Für die Anordnung und Dimensionierung der Räume und Flure gibt es auf dem Markt zahlreiche Simulationsprogramme, in denen der Personen- und Warenverkehr dynamisch dargestellt wird, so dass Engstellen und Stausituationen erkannt und planerisch beseitigt werden können.

ccc_1999_190201_04.jpgHinweise zur Gestaltung

Eine OP-Einheit ist ein sehr komplexer Bereich mit vielfältigen Anwendungen, die teilweise schon in anderen Kapiteln beschrieben werden (z. B. Endoskopie, Kapitel 4 oder Laser, Kapitel 13). Sollten spezielle Medizinprodukte besondere bauliche Maßnahmen voraussetzen, so ist mit den Herstellern und den zuständigen Behörden rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, z. B. bezüglich der Bodentragfähigkeit, Wandabschirmung gegen Strahlung oder elektromagnetischen Feldern.

Grundsätzlich sind gemäß der neuen DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" bei der Planung der Ausführung, dem Betrieb und der Instandhaltung von RLT-Anlagen ein Krankenhaushygieniker, ein Hygieneingenieur und ein Sicherheitsingenieur zu beteiligen.

Allgemeine Hinweise

OP-Einheiten sind aus technischen Gründen meist innen liegend angeordnet. Dennoch sollte zumindest im Personalaufenthaltsraum auf eine Sichtverbindung nach außen geachtet werden. 22)

Generelle Anforderungen an Materialien wie z. B. Beschaffenheit von Fußböden, Verglasungen, Beleuchtungen und Lüftung siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul".

Die Gestaltung und Anforderungen an Diensträume, unreine Pflegearbeitsräume, Anmelde/Wartebereiche, PC-Arbeitsplätze und Laser werden im Kapitel 13 der vorliegenden Schrift beschrieben.

Toiletten dürfen nur innerhalb der Personalschleusen eingerichtet werden.

In Bereichen der Hygieneklasse I (OP-Räume und Umgebung) müssen die Armaturen von Handwaschplätzen und Türen ohne Handbetätigung zu benutzen sein.23)

Hinweise zu den einzelnen Bereichen einer OP-Einheit

1. Patientenschleuse

In der Regel - außer in bestimmten ambulanten OP-Einheiten - werden die Patienten im Bett gebracht und müssen auf den verfahrbaren Teil des OP-Tisches umgelagert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass im reinen und unreinen Bereich ausreichende Flächen für die Umbettung vorhanden sind.

Die Bewegungsfläche ist abhängig davon, ob vorzugsweise eine Umbettvorrichtung eingesetzt oder mit Umbetthilfen gearbeitet wird.

Die vorgesehenen Umbettmittel müssen niveaugleich mit den im Haus verwendeten Betten geplant werden.

2. Personalschleusen, Umkleide- und Waschräume

Die Personalschleuse sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein und ist gewöhnlich mit der Personalumkleide verbunden. Der unreine Bereich ist mit ausreichenden Ablagemöglichkeiten für Berufskleidung und Schuhe auszustatten, wobei auch an nur zeitweise anwesendes Personal gedacht werden sollte. Zweckmäßigerweise ist dieser Bereich mit einer Toilette und Waschbecken und ggf. mit einer Dusche auszurüsten (siehe auch DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 9).

Am Übergang zum reinen Bereich ist ein Spender zur Händedesinfektion vorzusehen. Im reinen Bereich sind Lagermöglichkeiten für Bereichskleidung zu schaffen.

3. Verkehrswege, Bettenabstellplätze

Allgemeine Angaben zu den Abmessungen der Türen und Verkehrsbereiche sowie weitere Angaben finden sich in DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 4. Diese Maße sind in Gängen und Fluren auch einzuhalten, wenn dort mobile Medizingeräte (z. B. der C-Bogen) und Betten abgestellt werden. Dabei müssen auch Fahrradien von OP-Lafetten berücksichtigt werden. Unter Umständen sind Bereitstellungsflächen einzuplanen, die sich mit den Verkehrsflächen nicht überschneiden.

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Abb. 2
Vereinfachte Darstellung des Raumbedarfs

4. OP-Räume

Zur Festlegung der erforderlichen Grundfläche ist die Art der vorgesehenen Operationen und die dafür erforderliche Geräteausstattung, sowie die Anzahl der notwendigen Personen zugrunde zu legen. Danach wird die Raumgröße bei ca. 20 2 für kleinere Eingriffe bis 40 m2 bei vollem chirurgischem Programm liegen.

Für Operationen mit besonders hohem Infektionsrisiko sind wegen des Schutzbereiches mit turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV - Decke, siehe dazu unter 4.1) Räume mit mehr als 40 m2 erforderlich.24)

Eine Studie25) zeigt den Raumbedarf im OP in Abhängigkeit von der jeweiligen Fachdisziplin auf (siehe Bild Seite 23), wobei sich für die Orthopädische Chirurgie ein max. Bedarf von ca. 40 m2, für die Neurochirurgie und allgemeine Chirurgie von ca. 30 m2 ergab. Der Mindestraumbedarf in der Zeichnung stellt den Gynäkologischen OP dar. In der gezeigten Darstellung ist immer ein 0,5 m Reserveabstand zu ergänzen, um zu den angegebenen Raumgrößen zu gelangen.

Gemäß den Krankenhausbetriebs-Verordnungen der Länder ist jeweils nur ein OP-Tisch pro OP-Raum zulässig. Für Fachkrankenhäuser mit gleichartigen Operationen wird in der Literatur ein "Großraum-OP" mit mehreren Tischen zur Optimierung des Personaleinsatzes und der OP-Fläche befürwortet.

Zunehmend werden Spezial-Operationsräume mit zusätzlichen bildgebenden Geräten, wie Computer-Tomographen, intraoperative MRT (für Neurochirurgie, Wirbelsäulenchirurgie oder Herzchirurgie) oder Uroskop-Workstations erstellt. Neben dem zusätzlichen Raumbedarf für diese Geräte im OP-Raum ist an die erforderlichen klimatisierten Nebenräume für das benötigte IT- Equipment, an die höhere Fußbodenbelastung (insbesondere bei MRT) und die entsprechende Raumabschirmung zu denken.

Wände und Fußböden sind flüssigkeitsdicht und desinfizierbar auszuführen. Die Rutschfestigkeit des Fußbodens muss mindestens R9 betragen. (Siehe auch DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 5)

Wasserarmaturen und Bodeneinläufe sind innerhalb eines OP-Raumes gemäß den RKI-Empfehlungen nicht zulässig

4.1 Raumlüftung

In medizinisch genutzten Räumen kann die Anwendung der Norm DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" eine geeignete Maßnahme sein, um die Luftgrenzwerte einzuhalten.26)

Der Außenluftanteil muss mindestens 1200 m3/h betragen und von 19 °C bis 26 °C einstellbar sein. Allgemein ist eine dreistufige Filterung vorzusehen mit Flusenabscheidern an den Abluftdurchlässen. Hinter den Zwischendecken muss Unterdruck herrschen.

Der Schallpegel darf 48 dB(A) in 1,8 m Höhe nicht überschreiten.

Weitere technische Einzelangaben finden sich in Tabelle 1 der DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens".

In Abhängigkeit von den Anforderungen der RKI-Empfehlungen27) wird der OP-Bereich in Räume der Reinheitsklasse Ia, Ib und II unterschieden.

Die Raumklasse Ia beschreibt OP-Räume mit turbulenzarmer Verdrängungsströmung (TAV) in denen hochaseptische Operationen, insbesondere mit Implantation von Fremdmaterial, stattfinden.

Die Größe des TAV-Bereiches umfasst gewöhnlich 3 m x 3 m, was einen TAV-Auslass von 3,2 m x 3,2 m bedingt.28) Die Strömung soll bis 2,1 m über dem Fußboden stabil sein. Bei dieser Anordnung darf keine Zugluft auftreten (Raumluftgeschwindigkeit unter 0,2 m/sec bei 20° C üblicherweise).

Die erforderlichen Filterklassen werden in Tabelle 1 und unter Ziffer 6 Raumlufttechnische Komponenten der DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" beschrieben.

Der Betrieb eines solchen OP-Raumes verlangt auch die gleiche Luftqualität für die Räume, in denen die Instrumente bereit gestellt werden.

Nach neuesten Forschungsergebnissen trägt die Raumluft nur zu 10 % bei den Wundinfektionen bei. Wichtiger sei die keimdichte Bekleidung des OP-Personals. Außerdem zeigen Strömungsuntersuchungen Leegebiete hinter den unverzichtbaren OP-Leuchten, sodass sogar Keime in das OP-Feld hereingespült werden können, trotz turbulenzarmer Verdrängungsströmung. Es wäre daher ratsam, sich schon bei der Planung mit dem Krankenhaushygieniker über die anzuwendenden Schutzmaßnahmen zu verständigen.29)

OP-Räume der Klasse Ib werden mit Misch- oder eingeschränkter Verdrängungsströmung für weniger aseptische Operationen betrieben. Auch diese Räume müssen eine positive Luftbilanz aufweisen (siehe vorher).

Um eine Keimverschleppung durch die Türen zu vermeiden, wird empfohlen, die angrenzenden Einleitungs- oder Waschräume als Schleusen auszubilden.

Unter die Raumklasse II fallen alle übrigen Räume im OP-Bereich. Die Zuluftversorgung erfolgt hier durch Überströmung aus den OP-Räumen oder dem Sterilgutlager-Räumen, muss aber mindestens 40 m3/h pro Person im Raum betragen (siehe auch Tabelle 1 der DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens").

Allgemeine Anforderungen an eine Raumlufttechnische Anlage (RTL):

Die Komponenten der Anlage sollen aus hygienischen Gründen ohne Betreten der OP-Räume erreichbar sein. Für die luftführenden Teile der Anlage sind nur Materialien zulässig, die keine Mikroorganismen begünstigen oder Stoffe, Fasern oder Gerüche in den Luftstrom abgeben und desinfizierbar sind.

Die Ansaugöffnungen müssen mindestens 3 m über dem Erdboden oder anderen lufthygienisch relevanten Flächen liegen. Meteorologische Einflüsse oder benachbarte Schadstoffemitenten (Rauch, Abgas, usw.) ist Rechnung zu tragen. Die Ansaugöffnung ist mit Gitter der maximalen Maschenweite 20 x 20 mm abzudecken.

Narkosegasabsaugung

Die Abführung überschüssiger Narkosegase ist durch eine Narkosegasabsaugung zu gewährleisten. Diese sollen eine Absaugleistung von 40 bis 60 l/min je Steckdose sicherstellen.29)

Absaugung von Rauchgasen

Bei der Anwendung von HF- oder Laserchirurgie entstehen Rauchgase, die mit infektiösen oder kanzerogenen Stoffen belastet sein können. Die OP-Lüftung nach DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" soll diese Gase sicher entfernen. Wenn dies nicht zuverlässig erreicht werden kann, insbesondere bei älteren OP-Räumen, können mobile Absauganlagen eine Abhilfe darstellen.30)

Zytostatikaanwendungen (CMR-Arzneimittel)

Offene Zytostatikaanwendungen, bei denen im OP-Raum freioperierte Organe oder der gesamte Bauchraum über einen längeren Zeitraum durchspült werden (z. B. hypertherme intraperitoneale Chemotherapie, HIPEC) nehmen zu. Bei der Anwendung von Zytostatika ist allgemein nach TRGS 525 Ziff. 5 gefordert, den Kreis der Beschäftigten einzuschränken, die Entsorgung zu organisieren und eine unzulässige Raumluftbelastung zu verhindern 31) 32)). All dies ist ohne bauliche Maßnahmen nicht zu gewährleisten, weshalb bei der Planung berücksichtigt werden muss, ob solche Anwendungen vorgesehen sind. Auf jeden Fall sollten diese OP-Räume mit der Aufschrift "Achtung Zytostatika" gekennzeichnet werden.

Zur Verhinderung der Raumluftbelastung bei diesen Anwendungen sind zusätzliche mobile Absaugungen erforderlich, da anderenfalls, je nach Verdampfungsdruck der verwendeten Mittel, die gesamte RLT-Anlage des OP-Bereichs kontaminiert werden kann. Die Abluftsysteme dürfen keine Luftrückführung aufweisen.

4.2 Medienversorgung

Um Stolperfallen am Boden, insbesondere bei Raumverdunkelung, zu vermeiden, sollten anstelle von Wandanschlüssen Deckenampeln eingebaut oder die Anschlüsse in die Deckenumrandung des Reinraumfeldes eingebaut werden. Diese müssen außerhalb des Kopfbereichs liegen, um Stoßgefahren zu vermeiden.

Am Boden liegende elektrische Leitungen werden mechanisch stark beansprucht, wodurch die elektrische Sicherheit gemindert wird, beinträchtigen die allgemeine Hygiene und stellen Stolperfallen dar.

Bei der Einrichtung von Hybrid-OP-Räumen (Kombination der OP-Einrichtung mit Computertomographie, Kernspintomographie oder einem Herzkatheter-Arbeitsplatz) sollten für künftige Entwicklungen in der IT-Technik ausreichend Kabelschächte auf Vorrat eingebaut werden.

Beim Einbau von beweglichen Medienversorgungen ist insbesondere auf den lückenlosen Anschluss bzw. der Weiterführung von Isolierungen und Abschirmungen zu achten.

Es könnte sinnvoll sein, im OP-Raum nur Eingabekonsolen und Bildschirme für den PC-Einsatz vorzusehen und den jeweiligen Rechner in Räumen außerhalb des OP-Raumes aufzustellen, um übliche Bürogeräte verwenden zu können, die wegen der elektrischen Sicherheit und des Infektionsschutzes (Kontamination der Gerätelüfter) im OP-Bereich nicht tragbar sind.

4.3 Lasereinsatz

Allgemeine bauliche Anforderungen für den Lasereinsatz werden im Kapitel 13.4 gegeben. Im OP werden häufig CO2-Laser angewendet, die aufgrund der im Raum zugänglichen Strahlung höhere Anforderungen an die Absicherung des Anwendungsgebietes stellen. Insbesondere ist dabei auf die Abschirmmöglichkeit von Fenstern zu benachbarten Räumen zu achten und die Zutrittsmöglichkeit zum OP ist einzuschränken, z. B. durch mit dem Laser verbundene elektrische Türschlösser.

4.4 Verdunkelungseinrichtung und Beleuchtung

Bei vorhandener Sichtverbindung nach außen sind, insbesondere bei Anwendung von minimalinvasiver Chirurgie (MIC), Verdunkelungseinrichtungen zweckmäßig.

Für die Allgemeinbeleuchtung sollte eine stufenlose Helligkeitsregelung vorgesehen werden.

Empfehlenswert sind OP-Lampen mit LED-Leuchten, da sie nur sehr wenig Wärme abstrahlen.

Bei der Planung der Beleuchtung sind zu hohe Leuchtdichtunterschiede des OP-Feldes mit ca. 100 000 lx zum OP-Umfeld zu vermeiden. Nähere Angaben dazu finden sich in der DIN 5035-3, Beleuchtung mit künstlichem Licht - Teil 3: Beleuchtung im Gesundheitswesen, 07/2006.

4.5 Elektrische Raumausstattung

Die Installation von OP-Räumen muss gemäß Raumgruppe 2 der VDE 0100-710: 2012-10, "Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 710: Medizinisch genutzte Bereiche", erfolgen. Die aktuelle Fassung der Norm gilt jeweils nur für Neuanlagen. Es besteht keine Nachrüstungspflicht. Bezüglich der sicheren Stromversorgung von Bereichen der Raumgruppe 2 gibt die Norm verschiedene Ausführungsbeispiele, wobei weiterhin immer zwei voneinander unabhängige Stromquellen gefordert werden. Diese Forderung gilt auch für die Beleuchtung der Rettungswege.

Die Elektroinstallation wird als IT-System errichtet, wodurch u.a. die Sicherungssysteme sehr früh aktiviert werden. Diese zeigen Fehler an, ermöglichen aber einen weiteren Betrieb, um medizinische Maßnahmen abschließen zu können. Die Fehleranzeige muss akustisch und optisch erfolgen, wobei die Farbe grün für Normalbetrieb und gelb für den Fehlerfall vorgeschlagen wird. Für jede Raumgruppe, die der gleichen Funktion dient, ist ein separates IT-System erforderlich. Dieses IT-System schließt den Betrieb von Büro- und Haushaltsgeräten an diesen Steckdosen aus. Für den Anschluss von z. B. Reinigungsgeräten, sind zusätzlich Steckdosen des normalen Netzbereiches vorzuhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese so angeordnet werden, dass sie nicht irrtümlich für andere Zwecke benutzt werden können und außerhalb von Bereichen mit Gefährdungen durch Nässe liegen.

Gemäß den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 727 "Vermeidung von Zündgefahren infolge statischer Aufladung", 01/2016 sind OP-Fußböden ableitfähig auszuführen, wenn explosionsgefährdete Bereiche auftreten können. Narkosegase sowie Reinigungs- und Desinfektionsmitteldämpfe können inzwischen als Gefahrenquellen weitestgehend ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann in Absprache mit den Landesbehörden auf ableitfähige Fußböden verzichtet werden.

5. Ein- bzw. Ausleitungsbereich

Für den Ein- bzw. Ausleitungsbereich gelten für die Narkosegasbelastung und weitgehend für die Medienversorgung die gleichen Bedingungen wie für den OP-Raum selbst, da die Narkose hier schon eingeleitet bzw. beendet wird und am Patienten schon teilweise andere Applikationen angelegt werden.

Die allgemeinen Hygienebedingungen sind die gleichen wie für den OP-Raum.

Ob separate Ein- bzw. Ausleitungsräume für jeweils einen oder zwei OP-Räume oder ein allgemeiner Ein- bzw. Ausleitungsbereich für mehrere OP-Räume angelegt werden, ist letztlich eine Frage des Qualitätsstandards, des Verletztenartverfahrens der Sozialversicherungsträger, der Krankenkassen und der Kostenrechnung der jeweiligen Klinik.

Die Größe eines Einleitungsbereiches hängt von der Anzahl der zu bedienenden OP-Räume und der Art der Operationen ab. Es sollte berücksichtigt werden, dass zur Betreuung der Patienten möglicherweise Anbauten an den Betten und beigestellte Geräte erforderlich sind. Die empfohlene freie Bewegungsfläche von 1,5 m2 für jede anwesende Person sollte gewährleistet sein.

Die DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens" sieht bei Narkosegasanwendung einen Luftstrom von 150 m3/h je Patient vor. Allgemein soll über eine zweistufige Filterung mindestens 40 m3/h je normalerweise anwesende Person zugeführt werden (siehe dazu auch Tabelle 1 der DIN 1946-4).

6. Dienstraum

In unmittelbarer Nähe zum OP-Raum sind während des OP-Betriebes auch zahlreiche Dokumentationen auszuführen, Unterlagen zu verwalten oder Telefonate zu führen, weshalb ein Büroarbeitsplatz unverzichtbar ist. Dieser sollte daher von vornherein in der Planung vorgesehen sein, damit er später nicht provisorisch in Lagerräumen oder Ähnlichem eingerichtet wird. Weil die dort verrichtete Tätigkeit gewöhnlich auf einige wenige Personen konzentriert ist, sollte der Raum mit einer Sichtverbindung nach draußen versehen werden.

Oberflächen, Fußboden und Sitzgelegenheiten müssen feucht zu reinigen und desinfizierbar sein. Weitere Angaben finden sich in Kapitel 13.

7. Personalaufenthaltsraum

Dieser Raum sollte eine Sichtverbindung ins Freie haben. Fußböden, Oberflächen und Sitzgelegenheiten müssen feucht zu reinigen und desinfizierbar sein.

Den Bedürfnissen des Personals sollte durch den Einbau eines Kühlschranks und einer Mikrowelle Rechnung getragen werden. Damit können sich die Beschäftigten aus geschlossenen Behältnissen mit Essen und Trinken versorgen.

Kochherde sollten nicht eingebaut werden, da die offene Nahrungsmittelzubereitung aus hygienischen Gründen nicht tragbar ist.

8. Sterilisationsbereich

Aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine Aufbereitung von Sterilgut in OP-Bereichen nicht durchführbar. Die Aufbereitung sollte in einer zentralen Sterilisationseinheit erfolgen.

Hinweise zu zentralen Sterilisationsbereichen siehe Kapitel 9.

9. Sterilgutlager

Die Lüftungsbedingungen für Sterilgutlager bei Betrieb von OP-Räumen der Klasse Ia sind unter Punkt 4.1 beschrieben.

Bei Betrieb von OP-Räumen der Klasse Ib ist nicht unbedingt ein eigener Raum erforderlich. Je nach Lage der anderen Räume und Verpackungsart des Sterilguts kann dieses auch mit dem Material- oder Gerätelager zusammengefasst werden.

Ein Großteil des Sterilguts ist in sogenannten Sieben gelagert und für die jeweils vorgesehene Operation passend zusammengestellt. Das Lagerregalsystem ist auf die Grundfläche der verwendeten Siebe abzustimmen. Die Siebhöhe ist je nach Siebinhalt verschieden. Es ist sinnvoll, durch feste Einteilung im Regalsystem festzulegen, dass hohe, also in der Regel schwerere Siebe, nur in den unteren Regalbereichen abgestellt werden können.

Da wegen des Gewichts der Siebe Transportwagen erforderlich sind, ist darauf zu achten, dass die Türen entsprechend ausgelegt werden. Siehe dazu auch DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul", Kapitel 4.

Daneben gibt es Siebe in Sondergrößen (Sets); Einzelverpackungen und Weichverpackungen, für die ebenfalls ausreichende Lagermöglichkeiten eingeplant werden müssen.

Bei der Planung ist darauf zu achten, dass sich die Versorgungswege für Sterilgut nicht mit den Entsorgungswegen für kontaminierte Güter überschneiden.

10. Materiallager

Das Materiallager sollte für den Einsatz von Hebehilfen und Materialwagen vorbereitet sein. Weitere Angaben siehe DGUV Information 207-016 "Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes - Basismodul" im Kapitel 10.

11. Gerätelager/Geräteaufbereitung

Für die erforderlichen Geräte ist der notwendige Platzbedarf zu ermitteln und ausreichende Stell- und Bewegungsflächen einzuplanen, damit sie später nicht in den Verkehrswegen abgestellt werden müssen.

Je nach Anzahl der eingesetzten Geräte sind genügend Steckdosen zur Aufladung von Geräte-Akkus und zum Anschluss von Geräten zur Bereitstellung vorzusehen.

12. Entsorgungsraum

Bei der Entsorgung von Abfällen aus dem OP-Bereich sind die Vorschriften des Arbeitsschutzes, des Infektionsschutzes und das Gefahrgutrecht zu beachten. Darüber hinaus müssen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), 07/2017 und die nachgeordneten Landesabfallgesetze beachtet werden. Es ist ausreichend Platz für Behältnisse entsprechend der Trennung nach Abfällen der stofflichen Verwertung, der gemischten Siedlungsabfälle, für infektionsverdächtige Stoffe und für Chemikalienabfälle zur Verfügung zu stellen.

Bei der Entsorgung von infektionsverdächtigen Stoffen (AVV 18 01 02, AVV 18 01 03) ist der Lagerraum auf unter 15 °C zu kühlen, bei Lagerung von mehr als einer Woche unter 8 °C. Insbesondere ist auf die Entsorgung flüssiger Stoffe zu achten.33))

Bei infektionsverdächtigen Stoffen und chemischen Abfällen soll auf möglichst kurze Transportwege geachtet werden.

Die Entsorgungsräume müssen gegenüber den Fluren Unterdruck aufweisen (siehe Tabelle 1 der DIN 1946-4:2018-06 "Raumlufttechnik - Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden des Gesundheitswesens").

Fußboden und Wände des Entsorgungsraumes müssen feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein.

Der Entsorgungsraum ist mit einem Ausgussbecken und einem Handwaschbecken auszurüsten. Er kann mit dem Putzraum bei kleineren OP-Einheiten kombiniert werden (siehe Kapitel 13). Bei größerem Abfallaufkommen erscheint das wegen der erforderlichen Klimatisierung dieses Raumes nicht sinnvoll.

13. Putzraum

Es kann ein allgemeiner Putzraum oder mehrere den jeweiligen OP-Räumen zugeordnete Putzräume erstellt werden. Putzräume müssen mit Ausgussbecken und einem Handwaschbecken versehen sein. Diese Raumart kann mit dem Entsorgungsraum kombiniert werden (siehe Abschnitt 13).